Altkleidercontainer
Finden Sie auf öffentlichem Straßenland Altkleider-Container, die nicht von den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln aufgestellt wurden und nicht gekennzeichnet sind, melden Sie bitte diese illegale Altkleidersammlung über unsere Online-Anwendung "Sag's uns".
Aufgrund von gesetzlichen Vorgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes bringen wir am Container einen Hinweis an. Wir geben somit den Eigentümern die Möglichkeit, den Container selbst zu entfernen. Nach Ablauf einer Frist von mindestens zwei Wochen beziehungsweise Klärung der Eigentümerverhältnisse dürfen wir tätig werden.
Ampelanlagen
Haben Sie Fragen oder Anregungen zu den Ampelschaltungen? Ist Ihnen ein defektes Ampelelement aufgefallen? Fehlt an einer Ampel das Rot-, Gelb- oder Grünsignal? Dann teilen Sie uns dies bitte mit. Alle eingehenden Anfragen werden im Detail geprüft.
Die Ampel-Hotline erreichen Sie unter der Telefonnummer 115 oder 0221 / 221-0 oder nutzen Sie unsere Online-Anwendung "Sag's uns".
Die Instandsetzung wird direkt fest beauftragt und in der Regel innerhalb von zwei Tagen durch einen Dienstleister durchgeführt.
Beleuchtungs-Hotline
Bei Leuchten, Leuchtkörpern, Lichtmasten und sonstigen Anlagen können Schäden entstehen, die nicht so schnell festgestellt werden und eine Instandsetzung verzögern. Hier ist Ihre Unterstützung wichtig. Wenn Sie einen Defekt feststellen, dann rufen Sie bitte die Störungsstelle der RheinEnergie AG unter der Nummer 0221 / 34645-600 an.
Zur Meldung von defekten Straßenlaternen steht Ihnen außerdem unsere Online-Anwendung "Sag's uns" zur Verfügung.
Falschparker
Wenn Ihnen auf der Straße ein Parkverstoß aufgefallen ist, den Sie dem Ordnungsamt direkt mitteilen wollen, dann melden Sie sich bitte beim:
Verkehrsdienst
Servicetelefon
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon: 0221 / 221-32000
Montag bis Donnerstag, 7 bis 23 Uhr, Freitag und Samstag, 7 bis 0 Uhr, Sonntag, 9 bis 0 Uhr, Feiertag, 10 bis 18 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nutzen Sie bitte die Möglichkeit einer schriftlichen Anzeige.
Fließender Verkehr, Geschwindigkeitskontrollen, ruhender Verkehr
Für den fließenden Verkehr ist grundsätzlich die Polizei zuständig.
Akute Behinderungen im ruhenden Verkehr melden Sie bitte unserer Leitstelle unter der Servicetelefon-Rufnummer 0221 / 221-32000.
Darüber hinaus werden auch Geschwindigkeitskontrollen durch das Amt für öffentliche Ordnung durchgeführt. Vorschläge können Sie unter folgender E-Mail-Adresse melden:
Glascontainer
Hin und wieder kann es vorkommen, dass ein Glascontainer überfüllt ist. Trotz regelmäßiger Leerung können die Wertstoffcontainer die dort abgelieferten Mengen nicht aufnehmen. Auch werden Glasabfälle nicht in die Container entsorgt, sondern unerlaubter Weise neben die Container gestellt.
Stellen Sie solche Mängel fest, dann melden Sie bitte die Standorte der Container über unsere Online-Anwendung "Sag's uns" unter Angabe der Straße mit einer Hausnummer, an denen Sie die Überfüllung der Container feststellen. Wir werden umgehend die Leerung oder die Beseitigung der beauftragen.
Graffiti
Wenn Sie besprühte oder beschmierte Flächen auf öffentlichen Gebäuden oder im öffentlichen Straßenland finden, melden Sie dies bitte über unsere Online-Anwendung "Sag's uns", am besten mit einem Foto. Die KASA, "Kölner Anti Spray Aktion", kümmert sich umgehend um die Beseitigung. Zum Schutz des öffentlichen Eigentums und um Nachahmung zu verhindern stellt die KASA eine schnellstmögliche Reinigung sicher.
Bis zur vollständigen Reinigung vergehen in der Regel maximal zehn Tage. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass je nach Ort und Größe der Schmiererei, die Entfernung auch länger dauern kann.
Grünunterhaltung
Für den Bereich Grünunterhaltung im Kölner Stadtgebiet können Sie sich an folgende Servicenummern des Amts für Landschaftspflege und Grünflächen wenden:
- Grünunterhaltung linksrheinisch 0221 / 221-23452
- Grünunterhaltung rechtsrheinisch 0221 / 221-35341
- Wald 0221 / 221-27232
- Friedhöfe 0221 / 221-25108
Gully verstopft
Sie haben einen Straßengully gesehen, an dem das Wasser nicht abläuft und es kommt zu Wasserpfützen oder Überschwemmungen auf der Fahrbahn? Entweder ist der Gully verstopft oder der Anschlusskanal defekt.
Melden Sie dies über unsere Online-Anwendung "Sag's uns" oder per Telefon montags bis freitags von sieben bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0221 / 221-26868. Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB), kümmern sich schnellstmöglich, in der Regel innerhalb von zwei Wochen, um die Reinigung des Gullys. In Einzelfällen kann es aufgrund besonderer Wetterlagen zu Verzögerungen bei der Beseitigung des Schadens kommen.
KVB-Rolltreppen
Wenn die Rolltreppe nicht rollt, kann das verschiedene Ursachen haben: Es können Schäden entstehen, sei es durch Vandalismus oder aber auch durch eine unzuverlässige Technik.
Auch Missbrauch der Notbremse, Wartungsarbeiten oder die Gewährleistung beziehungsweise Instandsetzung durch Herstellerfirmen können dazu führen, dass Rolltreppen zeitweise außer Betrieb sind.
Hier ist Ihre Unterstützung wichtig. Wenn Sie einen Defekt feststellen, dann melden Sie diesen bitte der Störungsstelle der KVB AG:
Lärmbeschwerden
Sie fühlen sich durch Lärm in Ihrer Ruhe gestört? Dabei ist von Bedeutung, durch wen der Lärm verursacht wird.
Als Verursacher kommen verschiedene Lärmquellen wie zum Beispiel Straßenverkehr, Flugverkehr, Bauarbeiten in Betracht. Je nachdem, durch welche Art Lärm Sie sich gestört fühlen, können Sie sich an die folgenden Stellen wenden:
Melde-, Pass- und Personenstandswesen
Das Amt Bürgerdienste hilft Ihnen gerne bei Fragen zum Melde-, Pass- und Personenstandswesen weiter.
Sie haben eine Beschwerde? Dann benutzen Sie gern unser Formular und schreiben uns:
Öffentliche Toiletten
Sie haben eine verschmutzte oder beschädigte Toilette aufgefunden? In nur drei Schritten können Sie uns unter dem unten stehenden Link Ihre Erfahrung direkt mitteilen. Wir werden den Mangel schnellstmöglich beheben!
Servicetelefon / Einsatzleitzentrale des Ordnungsdienstes und des Verkehrsdienstes
Das Servicetelefon / die Einsatzleitzentrale des Ordnungsdienstes und des Verkehrsdienstes steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie Verstöße gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit melden möchten, zum Beispiel bei zugeparkter Garage, Auto auf dem Radweg geparkt etc. Dann können die Außendienstkräfte vor Ort sofort einschreiten.
Im akuten Fall empfehlen wir dringend, sich telefonisch unter 0221 / 221-32000 zu melden.
Parkscheinautomat defekt
Sie können am Parkscheinautomat kein Parkticket ziehen? Nach dem Münzeinwurf gibt es keinen Parkschein oder keine Münzrückgabe, die Giro-Karte/Geldkarte steckt im Automaten fest oder die eingeworfenen Münzen fallen durch? Bitte melden Sie uns defekte oder nicht richtig funktionierende Parkscheinautomaten über unsere Online-Anwendung "Sag's uns".
Neben der Angabe der Straße mit einer Hausnummer, vor welcher der Automat steht, ist die Angabe der Parkscheinautomaten-Nummer sehr hilfreich. Die Instandsetzung wird kurzfristig direkt von unserem Parkbetriebsservice durchgeführt.
Radverkehr
Anregungen zu neuen Fahrradabstellanlagen, Radwegsanierungen, Markierungen auf Straßen oder dem Bike-and-Ride Konzept sowie aktuelle Gefahrenpunkte können Sie an unser Team des Fahrradbeauftragten richten.
Auch Anregungen und Hinweise, die planerischen Handlungsbedarf nach sich ziehen oder größere bauliche Aktivitäten erfordern, nehmen wir gerne entgegen.
Reinigungsbedarf von Straßen oder Plätzen
Leider kommt es immer häufiger vor, dass Haus- und Sperrmüll und sogar gefährliche Abfälle (Schadstoffe) im Freiland, an Sammelcontainern für Glas oder Altkleider und auf öffentlichen Straßen und Plätzen achtlos abgelegt werden. Die Beseitigung von wildem Müll ist teuer. Außerdem stellen illegale Müllablagerungen eine Ordnungswidrigkeit dar.
Melden Sie bitte die Stellen über unsere Online-Anwendung "Sag's uns" unter Angabe der Straße mit einer Hausnummer, an denen wilder Müll liegt, damit der Abfall durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH entfernt werden kann.
Schlaglöcher
Sollten Sie Beeinträchtigungen auf den Kölner Straßen bemerken, zum Beispiel Schlaglöcher, beschädigte Gehwege oder Radwege, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline 0221 / 221-38141. Zu folgenden Zeiten nehmen wir Ihre konkreten Hinweise und Anregungen entgegen:
- Montag bis Donnerstag, 7 bis 16 Uhr
- Freitag, 7 bis 12 Uhr
Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch über unsere Online-Anwendung "Sag's uns" entgegen. Teilen Sie uns bitte die genaue Stelle des Schadens mit.
Schrottfahrzeuge/-fahrräder
Wenn Ihnen auf öffentlichen Flächen abgestellte Fahrräder auffallen, die aufgrund ihres Zustandes als Abfall zu bewerten sind, weil beispielsweise wesentliche Teile, wie Rahmen oder Räder fehlen, melden Sie diese bitte über unsere Online-Anwendung "Sag's uns". Dies gilt auch für abgemeldete (Schrott-)Fahrzeuge mit entsiegelten oder ganz ohne Nummernschilder.
Wir nehmen Ihr Anliegen direkt in die Bearbeitung der Ordnungsdienste auf. Von dort wird geprüft, ob das Fahrrad oder das Fahrzeug sofort entsorgt werden kann, oder der Eigentümerin oder dem Eigentümer die Möglichkeit gegeben werden muss, das Fahrrad oder das Fahrzeug selbst zu entfernen.
Spiel- und Bolzplätze
Alle öffentlichen Kölner Spiel- und Bolzplätze werden regelmäßig gereinigt und kontrolliert – zur Sicherheit von Kindern, Jugendlichen und Eltern. Leider kommt es trotzdem vor, dass dort Müll und Verunreinigungen hinterlassen werden. Auch können Spielgeräte im Laufe der Zeit nicht mehr funktionstüchtig sein.
Sofern Ihnen solche Zustände oder Abnutzungen auffallen, melden Sie diese bitte über unsere Online-Anwendung "Sag's uns" mit der Angabe des Spiel-/Bolzplatznamens und falls vorhanden der Spielplatznummer, damit wir Ihre Mitteilung genau zuordnen können.
Straßenbaustelle
Hier können Sie alle "Probleme" mit Straßenbaustellen melden. Teilen Sie uns über unsere Online-Anwendung "Sag's uns" mit, wenn die Baustelle von offensichtlich zu langer Dauer ist bis hin zu Ihrer Meinung nach zu gefährlicher Verkehrsführung. Wir interessieren uns aber auch für "Schlafbaustellen" im Straßenbau, an denen offensichtlich nicht mehr gearbeitet wird. Möglicherweise sind auch Baustellen- oder Verkehrsschilder nach Beendigung der Straßenbaustelle nicht entfernt worden. Wichtig ist nur, dass es sich um Straßenbaumaßnahmen und nicht um Hochbaumaßnahmen handelt.
Straßenreinigung/Winterdienst
Im Rahmen der Straßenreinigungssatzung haben wir und die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer bei der Winterwartung der Straßen und Gehwege ihren jeweiligen Betrag zu leisten. Wir haben die AWB beauftragt, weit über die gesetzlichen Regelungen hinaus große Teile des Winterdienstes auf den Kölner Straßen durchzuführen. Weitere Informationen siehe Link unten.
Wenn Sie eine Verunreinigung durch Laubfall, Unkraut oder Ähnliches auf dem Fahrbahnbereich oder einem Geh- oder Radweg melden wollen, sollten Sie zunächst prüfen, ob die AWB für die Reinigung zuständig sind oder ob die Anwohnerinnen und Anwohner für Sauberkeit sorgen müssen. Wenn die AWB zuständig sind, können Sie sich mit deren Kundenberatung in Verbindung setzen: unter 0221 / 9222224 oder per E-Mail:
Umlaufsperren/Drängelgitter
Im Stadtgebiet überprüfen wir alle Umlaufsperren, auch Drängelgitter genannt. Sie werden bei Bedarf abgebaut oder so angepasst, dass beispielsweise Rollstühle und Lastenräder besser durchfahren können. Ist Ihnen eine Umlaufsperre aufgefallen, die defekt oder aufgrund der engen Anordnung schwer zu durchqueren ist? Melden Sie uns das gerne über unsere Online-Anwendung "Sag's uns". Geben Sie dabei bitte möglichst genau den Ort an und beschreiben Sie uns kurz das Problem, im besten Fall mit einem zusätzlichen Foto. Alle eingehenden Anliegen werden von uns vorrangig bearbeitet.
§ 24 - Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden oder die Bezirksvertretungen
Anregungen und Beschwerden nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), über die der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden oder eine Bezirksvertretung einen Beschluss fassen kann, richten Sie bitte an die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung über das unten verlinkte Kontaktformular der Geschäftsstelle oder unter unten stehender E-Mail Adresse.
Nach Beteiligung der zuständigen Fachverwaltung wird Ihre Eingabe, sofern es sich um eine bezirkliche Angelegenheit handelt, in der zuständigen Bezirksvertretung und bei überbezirklichen Angelegenheiten im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden beraten. Sie werden zu der Sitzung eingeladen und erhalten Gelegenheit, Ihre Eingabe vor den Politikerinnen und Politikern zu erläutern. Zu den Anregungen und Beschwerden kann der Ausschuss Empfehlungen, beispielsweise an Rat oder Verwaltung, aussprechen. Die Bezirksvertretungen können innerhalb ihrer Zuständigkeitsbereiche selbst entscheiden.
Ausnahmen
Es gibt auch Angelegenheiten, für die ein besonderes Verwaltungsverfahren vorgeschrieben ist. Dies ist etwa der Fall, wenn Rechtsmittel gegen einen Bescheid eingelegt werden können, in laufenden Bebauungsplanverfahren oder bei Dienstaufsichtsbeschwerden.
Bei der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen können Sie sich auch über weitere Möglichkeiten kommunalpolitischer Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger informieren, zum Beispiel einen: