Wichtiger Hinweis:
Das für Neuanträge im Jahr 2026 zur Verfügung stehende Fördermittelbudget ist vollständig ausgeschöpft. Ab sofort können keine neuen Förderanträge mehr angenommen werden.
Bereits eingereichte Anträge und bereits bewilligte Anträge werden von uns wie gewohnt weiterbearbeitet. Die zuständigen Sachbearbeiter*innen melden sich automatisch zu Beginn der Vorgangsbearbeitung bei Ihnen.
Wir bedanken uns bei allen Kölner*innen für das große Interesse und das starke Engagement für den Klimaschutz in unserer Stadt.
Trotz des großen Erfolgs ist eine Fortsetzung mit neuen Förderprogrammen aufgrund der Haushaltslage derzeit nicht geplant.
Förderprogramme Übersicht
Mit den Förderprogrammen "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Köln" haben wir seit 2018 zahlreiche engagierte Gebäudebesitzer*innen dabei unterstützt, klimafreundliche Maßnahmen an Bestandsgebäuden umzusetzen. Die Programme haben vielen Menschen einen wichtigen Anstoß gegeben, aktiv zum Klimaschutz beizutragen.
In allen Förderprogrammen bearbeiten wir weiterhin eingereichte und vollständige Anträge, prüfen Verwendungsnachweise und zahlen bewilligte Förderzuschüsse aus.
Die jeweils gültigen Förderrichtlinien, Merkblätter, Checklisten und Formulare finden Sie auf dieser Seite oder in Ihrem Antrag in unserem Online-Förderportal.
Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen in Köln
Seit dem 28. September 2026 können keine Neuanträge mehr eingereicht werden.
Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten in Köln
Seit dem 28. September 2026 können keine Neuanträge mehr eingereicht werden.
Die Gewährung von Zuschüssen aus diesem Programm für die Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
Gebäudesanierung – klimafreundliches Wohnen
Seit dem 27. August 2024 werden keine Neuanträge angenommen.
Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen
Seit dem 27. August 2024 werden keine Neuanträge angenommen.
Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten
Seit dem 27. August 2024 werden keine Neuanträge angenommen.
Die Gewährung von Zuschüssen aus diesem Programm für die Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien - klimafreundliches Wohnen
Seit dem 1. Oktober 2023 werden keine Neuanträge angenommen.
Altbausanierung und Energieeffizienz
Seit dem 4. April 2022 werden keine Neuanträge mehr entgegengenommen. Aufgrund des mehrjährigen Förderzeitraums werden aktuell die letzten Auszahlungen bearbeitet.
Weitere Fördermöglichkeiten
Auf unserem Informationsportal ALTBAUNEU erhalten Sie einen Überblick über weitere Fördermöglichkeiten für Photovoltaik-Anlagen und Gebäudesanierungen.
Kontakt
Den aktuellen Bearbeitungsstatus eines Förderantrags oder Verwendungsnachweises können Sie im Online-Förderportal einsehen. Deshalb werden wir keine Anfragen dazu beantworten.
Bei allen weiteren Fragen zu den Förderprogrammen oder dem Online-Förderportal helfen die Mitarbeiter*innen des Umwelt- und Verbraucherschutzamts gerne weiter.
Telefonische Beratungszeiten:
Dienstag: 9 bis 12 Uhr
Telefon: 0221 / 221-34344
Persönliche Beratung:
nur nach telefonischer Vereinbarung
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