Die Neuerburgstraße in Kalk soll saniert und aufgewertet werden. Wir wollen die Parkflächen neu ordnen und eine Mischverkehrsfläche einrichten. Betroffen ist der Abschnitt von Kalker Hauptstraße bis Sieversstraße. Insgesamt entstehen hierbei 21 Parkplätze. Durch Versätze in der Fahrbahn und wechselseitig angeordnete Parkstreifen mit 13 neu gepflanzten Bäumen wollen wir zudem die Aufenthaltsqualität erhöhen.
Der Bereich von der Sieversstraße bis zur Dillenburger Straße wird zu einem späteren Zeitpunkt umgestaltet. Erst muss das angrenzende derzeit brachliegende Grundstück einer neuen Nutzung zugeführt werden. Über die beabsichtigte Umgestaltung haben wir alle Interessierten am 21. September 2016 im Bezirksrathaus Kalk informiert. Die Anregungen wurden so weit möglich in die Planungen integriert. So werden beispielsweise zusätzlich 15 Fahrradständer geschaffen. Mit den Arbeiten beginnen wir voraussichtlich 2028.
Erhebung von Straßenbaubeiträgen
Wir müssen für bestimmte straßenbauliche Maßnahmen von den Eigentümer*innen beziehungsweise Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke Straßenbaubeiträge erheben. Dies ist in § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW geregelt. Für Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 und vor dem 1. Januar 2024 erstmals beschlossen wurden, trägt das Land nach der "Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge" vom 23. September 2025 diesen Anliegeranteil. Für Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2024 beschlossen wurden oder die mangels eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, werden keine Beiträge mehr erhoben.
Der Beschluss zum Umbau der Neuerburgstraße wurde am 2. Februar 2017 von der Bezirksvertretung Kalk gefasst. Daher gehen wir davon aus, dass sich die Anlieger*innen an den Kosten des Ausbaus beteiligen müssen.
Wir versenden die Beitragsbescheide erst, wenn wir die Straßenbauarbeiten abgeschlossen haben, die Kosten feststehen sowie die Größe und Nutzung der erschlossenen Grundstücke ermittelt wurden. Etwa zwei Monate bevor wir die Bescheide erteilen, erhalten die betroffenen Grundstückseigentümer*innen beziehungsweise Erbbauberechtigten ein Anhörungsschreiben. Darin erläutern wir Ihnen ausführlich die rechtlichen Grundlagen, die voraussichtliche Beitragshöhe und das Berechnungsverfahren. Konkrete Fragen und Einwände zur bevorstehenden Beitragserhebung beantworten wir Ihnen im Rahmen des Anhörungsverfahrens.
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Haben Sie noch Fragen?
Wenn Sie Fragen zu der Planung haben, können Sie uns gerne unter der Telefonnummer 0221 / 221-27887 anrufen.
Wenn Sie Fragen zu den Straßenbaubeiträgen haben, können Sie uns gerne unter der Telefonnummer 0221 / 221-24489 anrufen.