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Abschnitt der Liebigstraße zwischen Herkulesstraße und Nußbaumerstraße

Im Rahmen des Programms "Ersatz von Lichtsignalanlagen durch den Einsatz alternativer Knotenpunktbetriebsformen" möchten wir den Bereich Nußbaumerstraße/Herkulesstraße/ Liebigstraße umgestalten. Die dort vorhandene Ampelanlage wird abgebaut, um die Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmenden zu verbessern. Mit der Umsetzung der Planung werden wir darüber hinaus Vorgaben aus dem Radverkehrskonzept Ehrenfeld realisieren.

Der Bezirksvertretung Ehrenfeld werden wir im Sommer 2023 die konkrete Planung zur Baubeschlussfassung vorlegen. Die Umgestaltung ist unmittelbar nach Fertigstellung des Ersatzneubaus der Brücke Liebigstraße im Sommer 2025 geplant und wird circa sechs Monate dauern.

Die Planung im Einzelnen

Wir werden die Fahrbahn der Liebigstraße zwischen den Häusern 70 und 147 auf 3,25 Meter reduzieren. Durch die dadurch gewonnene Fläche können wir die Mittelinsel verbreitern und mit drei Bäumen bepflanzen. Damit entsteht an dieser Stelle eine erweiterte Aufstellfläche für zu Fuß Gehende und Radfahrende und die Parkflächen können ohne Umwege erreicht werden. 

Den Radverkehr werden wir künftig auf jeweils 1,75 Meter breiten Schutzstreifen auf der Fahrbahn führen. Im östlichen Bereich schließt die Planung zunächst an den Bestand an: Der Radverkehr wird in diesem Bereich auf die Nebenanlagen geführt. Langfristig haben wir vorgesehen, den Radverkehr auch im weiteren Verlauf der Liebigstraße auf der Fahrbahn zu führen.

Vor den Einmündungen Herkulesstraße und Nußbaumerstraße werden wir Überwege für zu Fuß Gehende einrichten, damit diese die Fahrbahn besser queren können. Außerdem bauen wir die Bushaltestelle Schirmerstraße in Fahrtrichtung Osten barrierefrei aus. Da der barrierefreie Umbau der Bushaltestelle in Fahrtrichtung Westen wegen ihrer Lage komplexer ist, werden wir diese zunächst nicht verändern.

Ziele der Umgestaltung

Mit der Umgestaltung möchten wir folgende Ziele erreichen:

  • Die Verkehrssicherheit wird erhöht
  • Die Situation für den fließenden Radverkehr wird verbessert
  • Für zu Fuß Gehende wird Barrierefreiheit geschaffen 
  • Zu Fuß Gehende und Radfahrende bekommen mehr Platz
  • Die Ampelanlagen werden abgebaut
  • Bäume werden gepflanzt

Keine Erhebung von Straßenbaubeiträgen

Für bestimmte straßenbauliche Maßnahmen müssen wir Straßenbaubeiträge von den Eigentümer*innen beziehungsweise Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke erheben. Dies ist in § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW geregelt. Soweit die Baumaßnahme die Liebigstraße betrifft, erfüllt diese die Voraussetzungen des § 8 KAG NRW und unterliegt damit grundsätzlich der Straßenbaubeitragspflicht.

Für Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 und vor dem 1. Januar 2024 erstmals beschlossen wurden, trägt das Land Nordrhein-Westfalen die Kosten.Das ist in der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 23. September 2025 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen festgehalten.

Der Beschluss zur Sanierung und Umgestaltung des Kreuzungsbereiches wurde am 23. Oktober 2023 von der Bezirksvertretung Ehrenfeld gefasst. Daher gehen wir derzeit davon aus, dass der Anliegeranteil vollständig vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen wird.

Download

Lageplan Nußbaumerstraße/Herkulesstraße/Liebigstraße
PDF, 1392 kb

Haben Sie Fragen?

Bei Fragen zur Planung melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 0221 / 221-34205. Fragen zu Straßenbaubeiträgen beantworten wir Ihnen unter der Telefonnummer 0221 / 221-24489. Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular.

Kontaktformular – Amt für Straßen und Radwegebau