Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Radverkehr haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Radfahren – einige Grundregeln

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Aufsteigen: Kaum jemand kommt auf die Idee, mit löchrigen Schuhen spazieren zu gehen. Mit einem defekten Fahrrad zu fahren, scheint aber vielen nichts auszumachen. Dennoch: Ein Fahrrad mit defekten Bremsen oder Beleuchtung hat im Straßenverkehr nichts verloren.

Für eine regelkonforme Beleuchtung reicht übrigens eine Batterieleuchte aus, die über eine Befestigungsvorrichtung mit dem Fahrrad verbunden ist. Eine Leuchte nur in der Hand zu halten oder eine Stirnleuchte sind jedoch nicht ausreichend.

Auch wenn in Deutschland keine Helmpflicht besteht, kann ein Helm im Falle eines Unfalls vor schweren Kopfverletzungen schützen. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, einen Fahrradhelm zu tragen.

Fahren: Radfahrende dürfen nebeneinander fahren, wenn sie gemütlich durch die Gegend radeln. Das gilt aber nur, so lange sie niemanden behindern. Nehmen Sie daher in diesem Fall Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmenden und fahren Sie nach Möglichkeit hintereinander.

Wenn Sie abbiegen möchten, kündigen Sie dies bitte frühzeitig den anderen Verkehrsteilnehmenden durch ein deutliches Handzeichen an. Für Sie gelten sowohl auf der Fahrbahn als auch auf dem Radweg die gleichen Vorfahrtsregeln wie für die Autofahrenden. 

Viele Unfälle passieren, wenn Radfahrende den Radweg einer Vorfahrtstraße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung und damit verkehrswidrig nutzen. Zwar haben Sie selbst in diesem Fall immer noch die Vorfahrt gegenüber dem ausfahrenden Pkw-Verkehr, dennoch rechnen Autofahrende oft nicht mit Ihnen und es besteht eine große Gefahr zu verunglücken. Befahren Sie Radwege deswegen nur in der vorgegebenen Fahrtrichtung und bleiben Sie im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen besonders aufmerksam und bremsbereit.  

Absteigen: Grundsätzlich dürfen Fahrräder generell auf Gehwegen, Plätzen und in Fußgängerzonen abgestellt werden. Natürlich ist niemand gezwungen, nur die Abstellanlagen für Fahrräder zu benutzen, sondern kann auch Laternenmaste oder andere Pfosten nutzen. Dennoch muss für Menschen mit Behinderungen und für Personen mit Kinderwagen genügend Raum auf dem Gehweg verbleiben. Zu Fuß Gehende dürfen nicht behindert werden.

Radweg – wann muss ich ihn benutzen?

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Dort, wo das blaue Verkehrsschild angebracht ist, muss ich den Radweg in der Regel benutzen. Ist es nicht da, darf auch bei vorhandenem Radweg die Fahrbahn benutzt werden. Bei diesen Radwegen handelt es sich dann um sogenannte "andere Radwege" mit freiwilliger Benutzung.

Diese Regelung basiert auf der Erkenntnis, dass baulich abgesetzte Radwege in vielen Fällen ein höheres Unfallrisiko für Radfahrende bergen als die Führung auf der Fahrbahn. Auf baulich abgesetzten Radwegen kommt es vermehrt zu Konflikten mit zu Fuß Gehenden.

Insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen besteht ein hohes Konfliktpotenzial mit abbiegenden Autofahrenden. Es kommt vor, dass diese Radfahrende in unaufmerksamen Momenten nicht oder zu spät wahrnehmen. Insbesondere dann, wenn ein Radweg eine Kfz-Fahrspur kreuzt und dieser Radweg auch für Radfahrende in entgegengesetzter Richtung freigegeben ist. Dies ist der Fall, wenn das blaue Radwegschild mit einem Zusatzschild ausgestattet ist, das zwei entgegengesetzte Pfeile anzeigt. Deshalb ist an Kreuzungen und Einmündungen besondere Vorsicht angebracht.

Radfahrstreifen – was ist das?

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Ein Radfahrstreifen ist ein Sonderweg für Radfahrende. Er ist mit einer breiten durchgezogenen Linie von der Fahrbahn abgetrennt und mit dem blauen Zeichen Radweg (Zeichen 238 der Straßenverkehrs-Ordnung) gekennzeichnet. Durch dieses Schild wird auch die Benutzungspflicht ausgesprochen. Fahrer*innen mit E-Scootern dürfen ihn auch befahren.

Allen anderen Verkehrsteilnehmenden ist das Überfahren grundsätzlich nicht erlaubt. Die einzige Ausnahme: Autofahrende dürfen ihn überfahren, wenn sie Parkplätze erreichen möchten, die neben dem Radfahrstreifen liegen.

Das Halten und Parken ist auf dem Radfahrstreifen nicht erlaubt. Autofahrende sind selbstverständlich auch hier verpflichtet, den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, wenn sie Radfahrende überholen.

Radschutzstreifen – was kennzeichnet sie?

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Radschutzstreifen sind, anders als ausgewiesene Radwege, nicht baulich von Fahrbahn und Gehweg getrennt. In der Regel befinden sie sich auf der gleichen Höhe wie die restliche Fahrbahn. Der Radschutzstreifen ist mit einer gestrichelten Linie von der Fahrbahn abgesetzt. Es können auch weiße Fahrradsymbole markiert sein.

Der Radschutzstreifen ist grundsätzlich nicht benutzungspflichtig. Nach dem Rechtsfahrgebot müssen Radfahrende ihn aber befahren. Sie dürfen den Schutzstreifen zum Abbiegen und zum Überholen verlassen. Seit der StVO-Novelle von April 2020 ist das Halten und Parken für Autofahrende auf Radschutzstreifen nicht gestattet.

Diese können den Schutzstreifen allerdings überfahren, wenn sie in Parkbuchten, Einfahrten oder Straßen abbiegen möchten. Auch für das Umfahren eines Hindernisses ist das Überfahren zulässig, beispielsweise, wenn einem entgegenkommenden Fahrzeug ausgewichen werden muss. Wichtig ist aber, dass Sie beim Überfahren dieses Streifens keine Menschen auf dem Fahrrad behindern oder gefährden. Autofahrende, die Radfahrende überholen, müssen sich natürlich an den Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts halten.

Grünpfeil – was bedeutet er für mich?

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In Köln werden Grünpfeile an Fahrradampeln montiert, um dem Radverkehr das Rechtsabbiegen zu ermöglichen, auch wenn die Fahrradampel rot zeigt. Der Grünpfeil ist ein nicht reflektierendes, quadratisches Blechschild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund, das neben dem Rotsignal angeschraubt wird. Es ermöglicht den Verkehrsteilnehmenden nach einem kurzen Halt, wie vor einem Stoppschild, bei rotem Signal vorsichtig nach rechts abzubiegen. Mit dieser Regelung gestaltet sich der Radverkehr flüssiger. Allerdings ist Rücksicht auf Radfahrende, zu Fuß Gehende und andere Verkehrsteilnehmende nach wie vor ernst zu nehmen. Die Nutzung des Grünpfeils ist ein Angebot. Eine Verpflichtung zum Abbiegen bei Rot besteht nicht.

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1994 wurde diese Verkehrsregelung aus der ehemaligen DDR in die bundesdeutsche Straßenverkehrs-Ordnung übernommen, um in erster Linie dem Fahrzeugverkehr das Abbiegen bei Rot zu ermöglichen. In Köln waren die ersten Grünpfeile bereits 1995 zu sehen. Im Jahr 2000 wurden flächendeckend alle Kreuzungen in Köln überprüft und wenn möglich dafür vorgesehen. Allerdings wurde dabei zunächst ausschließlich der Fahrzeugverkehr berücksichtigt, wobei der Radverkehr auch profitieren konnte, wenn er mit den Autos auf der Fahrbahn geführt wurde.

Der Grünpfeil für Radfahrende wurde mit Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung am 28. April 2020 eingeführt. Dieser ermöglicht es Radfahrenden, auch bei roter Ampel rechts abzubiegen. Wir haben den Grünpfeil nur für Radfahrende mittlerweile an zahlreichen Ampelanlagen im Stadtgebiet angebracht.

Der Grünpfeil

Haben Sie Vorschläge?

Wenn Sie einen Grünpfeil für den Radverkehr vorschlagen wollen, wenden Sie sich bitte an das Team des Fahrradbeauftragten unter Telefon 115 oder 0221 / 221-0 oder nutzen unser Kontaktformular.

Kontaktformular Fahrradbeauftragter

Fahrradstraße – was ist das?

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Eine Fahrradstraße ist ein Verkehrsweg, der Radfahrenden vorbehalten ist. Sie dürfen hier nebeneinander fahren, wobei Sie sich dennoch rechts halten müssen, etwa um schnelleren Radfahrenden das Überholen zu erleichtern. Ebenso wie das Rechtsfahrgebot gilt in einer Fahrradstraße das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Achten Sie daher auch in einer Fahrradstraße auf zu Fuß Gehende und deren Sicherheit. Andere Fahrzeuge wie Autos und Motorräder dürfen eine Fahrradstraße nur befahren, wenn ein Zusatzzeichen dies erlaubt. Fahrradstraßen können zum Beispiel für Anlieger*innen oder den allgemeinen Verkehr freigegeben werden.

In einer Fahrradstraße gilt grundsätzlich Tempo 30. Um niemanden zu gefährden oder zu behindern, muss unter Umständen noch langsamer gefahren werden.

In Fahrradstraßen gelten die allgemeinen Vorfahrtsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung. Ist eine Kreuzung oder Einmündung nicht durch Verkehrszeichen oder durch eine Ampel geregelt, dann gilt rechts vor links. Es ist aber nicht so, dass der Radverkehr generell die Vorfahrt hat.

Häufig gestellte Fragen zu Fahrradstraßen

Zebrastreifen – wie verhalte ich mich richtig?

Auf Zebrastreifen haben zu Fuß Gehende Vorrang gegenüber dem fließenden Verkehr. Das gilt auch für alle, die absteigen und ihr Fahrrad über den Zebrastreifen schieben. Wer auf dem Fahrrad sitzen bleibt, hat keinen Vorrang gegenüber dem Durchgangsverkehr. Wenn Sie den Zebrastreifen fahrend überqueren wollen, müssen Sie warten, bis die Straße frei ist.

Radfahren in Fußgängerzonen

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Weite Teile der Kölner Fußgängerzonen stehen Ihnen für die Benutzung mit dem Fahrrad zur Verfügung, vor Ort erkennbar durch zusätzliche Schilder. Die Öffnung von Fußgängerzonen für den Radverkehr stellt eine Ausnahmeregelung dar. Fußgängerzonen sind in erster Linie für zu Fuß Gehende. Sie haben absoluten Vorrang und dürfen weder gefährdet noch behindert werden.

Für Sie als Radfahrende bedeutet dies, dass Sie vorausschauend und langsam fahren müssen. Die Geschwindigkeit ist an den Fußverkehr anzupassen. Im Zweifelsfall müssen Radfahrende absteigen, um Vorrang zu gewähren oder Behinderungen zu vermeiden.

Seit September 2016 sind auch die großen Fußgängerzonen in der City temporär für den Radverkehr freigegeben. Dazu zählen Schildergasse, Hohe Straße und Gürzenichstraße.

Radfahren in Fußgängerzonen
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Fußwege mit dem Zusatz "Radfahrende frei" – muss ich hier fahren?

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In diesem Fall ist ein Weg, der grundsätzlich nur den zu Fuß Gehenden vorbehalten ist, auch für Radfahrende frei gegeben. Sie dürfen hier also auch fahren, müssen sich aber als "Gäste, die hier auch fahren dürfen" besonders rücksichtsvoll gegenüber den zu Fuß Gehenden verhalten.

Durch die Beschilderung "Fußweg, Radfahrende frei" entsteht keine Benutzungspflicht. Radfahrende können also wählen, ob sie sehr langsam und vorsichtig den Fußweg oder lieber die reguläre Fahrbahn befahren.

Zu Fuß Gehende und Radfahrende – was tun, wenn viel los ist?

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In Köln ist der Platz eingeschränkt. Das kann man insbesondere auf der Hohenzollernbrücke beobachten. Hier wurde ein gemeinsamer Geh- und Radweg eingerichtet. Damit teilen sich zu Fuß Gehende und Radfahrende die vorhandene Fläche. Hier ist der Radfahrende aber jetzt gegenüber den zu Fuß Gehenden der stärkere Verkehrsteilnehmende und zu angepasster Fahrweise und Rücksichtnahme verpflichtet. Er darf also nur so schnell fahren, dass er niemanden gefährdet und ist natürlich auch zu besonderer Rücksichtnahme gegenüber Kindern verpflichtet. Sind hier viele Menschen zu Fuß unterwegs, dürfen Radfahrende also nur der Situation "angepasst fahren". Das heißt, die Radfahrenden müssen langsam fahren oder manchmal sogar das Fahrrad schieben.

Radfahren im Kreisverkehr – wie geht das?

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Viele Radfahrende fühlen sich im Kreisverkehr unsicher. Warum? Es gibt nur ein paar einfache Gesichtspunkte, die beachtet werden sollten.

Warten Sie bei der Einfahrt in den Kreisverkehr eine ausreichend große Lücke ab. Wer unmittelbar neben anderen Fahrzeugen in den Kreisverkehr einfährt oder sich neben Fahrzeuge drängelt, die schon im Kreisel sind, bringt sich in Gefahr. Wenn nämlich der Autofahrende an der nächsten Ausfahrt den Kreisel verlässt und nicht bemerkt hat, dass sich ein Radfahrender neben ihm befindet, besteht die große Möglichkeit, dass er diesen schneidet oder abdrängt.

Grundsätzlich hilft bei den innerstädtischen Kreisverkehren, wo sich Rad- und Autofahrende die Fahrbahn teilen, ein einfacher Trick: Befahren Radfahrende die Fahrbahnmitte des Kreisels, können sie so verhindern, dass sich Fahrzeuge neben sie drängen und sie möglicherweise bei der nächsten Ausfahrt schneidet.

Wer jetzt sagt, dass dieser "Trick" den Verkehr behindert, der sollte sich vor Augen führen, dass die Kreisverkehre innerorts nur eine gemeinsame Fahrbahn für den Radverkehr und den motorisierten Verkehr aufweisen und in der Regel ohnehin nicht schneller als mit 30 Kilometern pro Stunde befahren werden können (oder sollten). Ein*e langsam fahrende*r Radfahrer*in im Kreisverkehr verlangsamt den Verkehr daher normalerweise im zulässigen Rahmen.

Radschnellweg – was ist das?

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Visualisierung des geplanten Radschnellwegs Köln-Frechen auf der Bachemer Straße

Radschnellwege sind Radverkehrsverbindungen, die nahezu kreuzungsfrei und ohne Geschwindigkeitsbeschränkung auf einer ebenen breit angelegten Oberfläche relativ gradlinig Ziele miteinander verbinden. Die Idee hat ihren Ursprung in den Niederlanden und wird nun auch hier aufgegriffen.

Derzeit planen wir einen Radschnellweg zwischen Köln und Frechen. Wir greifen bisherige Routen auf und ergänzen fehlende Verbindungen in das Umland und innerhalb der Stadt. Mit diesem Netz können die einzelnen Bezirke miteinander verbunden werden, sodass langfristig ein vollständiges Netz an Radschnellwegen und Radvorrangrouten entsteht. Die Landesregierung fördert den Radschnellweg zwischen der Kölner Innenstadt und dem Frechener Bahnhof, auf einer Länge von insgesamt 8,4 Kilometern.

Radschnellweg Köln-Frechen

Wird die Menge des Radverkehrs in Köln erfasst?

Insgesamt gibt es in Köln mittlerweile 17 Dauerzählstellen für den Radverkehr, zuletzt auf der Rodenkirchener Brücke und der Severinsbrücke. Hier werden täglich und rund um die Uhr Radfahrende automatisch erfasst. Die automatischen Zählanlagen erfassen Radfahrende per Induktionsstreifen auf der Fahrbahn. Die Anlagen sind auf baulichen Radwegen, Fahrradschutzstreifen oder Radwegen innerhalb von Grünanlagen eingerichtet. Die Zahlen liefern uns wichtige Informationen, damit wir den Radverkehr zielgerichtet fördern können.

Dauerzählstellen in Köln

Veloroute – was ist das?

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Eine Veloroute, auch Radroute genannt, ist eine mit Wegweisern ausgeschilderte Route für den Radverkehr. Sie ist zumeist innerstädtisch, zugleich jedoch auch in das landesweite Veloroutennetz eingebunden. Insbesondere dient sie dem Alltagsverkehr. Velorouten unterstützen Radfahrende dabei, auch längere innerstädtische Strecken zügig und abseits von Autolärm und Abgasen zurückzulegen. Sie können auf verschiedenen Verkehrsanlagen geführt werden. Dies sind meistens Fahrbahnen von Straßen, die möglichst verkehrsarm sind, Radverkehrsanlagen an verkehrsreichen Straßen oder autofreie Wege. Die ersten Velorouten wurden in Schweizer Städten eingerichtet.

Radwegsanierungsprogramm – was ist das?

Zur gezielten Erneuerung sanierungsbedürftiger Radwege wurde in Köln 2009 erstmals ein Radwegsanierungsprogramm aufgelegt. Das Radwegesanierungsprogramm dient der Erneuerung und Umgestaltung von sanierungsbedürftigen Radwegen. Im Rahmen der Maßnahmen passen wir die nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Radwege baulich an. Diese werden beispielsweise verbreitert, in einem anderen Material ausgeführt oder mit taktilen Elemente ausgerüstet. Aktuell steht ein jährliches Budget von rund 3 Millionen Euro zur Verfügung.

Knotenpunktsystem – was ist das?

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Gemeinsam mit der Radregion Rheinland haben wir in Köln ein Knotenpunktsystem eingeführt. Dabei handelt es sich um eine Ergänzung des rot-weißen Beschilderungssystems, welches das 3.000 Kilometer umfassende Streckennetz in Nordrhein-Westfalen kennzeichnet. Das Knotenpunktsystem markiert Stellen, an denen sich Routen aus dem Streckennetz kreuzen. Dargestellt ist ein solcher Knotenpunkt mit einer rot umrandeten Zahl auf dem jeweiligen Schilderpfosten.

Die Knotennummern befinden sich zusätzlich als Einschübe unter den Zielwegweisern. An den Knotenpunkten zeigt zukünftig eine Übersichtstafel, über welche Strecke man zum nächsten Knotenpunkt gelangt. 

Radregion Rheinland e. V.

Handy und Fahrrad – was darf ich?

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Genau wie Autofahrenden ist auch Radfahrenden das Telefonieren während der Fahrt grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme gibt es für diejenigen, die mit Head-Sets oder Freisprechanlagen kommunizieren. Bitte bedenken Sie, dass das Telefonieren mit diesen Einrichtungen zu erheblichen Ablenkungen führen kann. Sollten Sie also während eines an sich erlaubten Telefonates mit der Freisprecheinrichtung an einem Unfall beteiligt sein, können haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen eintreten.

Besser ist immer: Wenn ich telefonieren möchte, halte ich dort an, wo ich niemanden behindere, führe mein Gespräch und fahre dann weiter. Wer auf dem Fahrrad schnell seine Nachrichten checkt, ist erfahrungsgemäß blind für seine Umwelt und gefährdet sich und andere.

Wird man bei dieser Aktion beobachtet, drohen 55 Euro Bußgeld. Im Falle eines Unfalls ist dagegen noch mit wesentlich höheren Kosten zu rechnen.

Vorbeifahren an der Warteschlange – darf ich das?

Sofern genügend Platz vorhanden ist, dürfen Radfahrende an Fahrzeugen, die vor einer Ampel warten, rechts vorbeifahren. Die Voraussetzung dafür ist, 

  • dass die wartenden Fahrzeuge tatsächlich stehen und nicht etwa rollen
  • dass genügend Raum zur Verfügung steht (mindestens einen Meter zwischen Bordstein und Pkw)
  • dass langsam und vorsichtig gefahren wird. Dabei sind höchstens 10 Kilometer pro Stunde erlaubt.

Der "Holländische Griff" – was ist das?

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Einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit können Autofahrende auch mit dem "Holländischen Griff" leisen. Bei diesem Griff öffnet der Fahrende die Tür mit der rechten und der Beifahrende die Tür mit der linken Hand. Dadurch, dass die Hand eingesetzt wird, die von der Tür abgewandt ist, drehen sich Menschen im Auto automatisch in Richtung Spiegel beziehungsweise in Richtung Schulterblick. So können Unfälle zwischen Radfahrenden und plötzlich sich öffnenden Autotüren vermieden werden.

Der Holländische Griff

Warum ist es gefährlich im Schienenbereich zu radeln?

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Wir haben Verkehrsflächen, in denen sich Radfahrende die Straße mit Schienenfahrzeugen teilen müssen. In diesen Bereichen kann es immer wieder zu Stürzen und Unfällen kommen. Insbesondere trifft das für die Zülpicher Straße, verschiedene Bereiche des Gürtels und für Abschnitte der Neusser Straße zu.

Grundsätzlich sollten Radfahrende Straßen mit Schienen besonders aufmerksam befahren. Überfahren Sie Schienen in einem möglichst großen stumpfen Winkel. Dadurch vermeiden Sie, dass eines der Räder einfädelt und es zu einem abrupten Stopp und einem fast unvermeidlichen Sturz kommt. Schienen sind insbesondere nach Regen- oder Schneefällen sehr glatt, so dass es auch deswegen schnell zu Stürzen kommen kann. Wenn sich neben den Schienen noch Längsparkstände befinden, ist es in der Regel sicherer, in der Mitte der Straßenbahnschienen zu fahren, auch wenn hier vorher die Schiene vorsichtig gekreuzt werden muss. Wer in der Mitte fährt, ist nicht mehr in der Reichweite von Autofahrenden, die plötzlich die Türe öffnen und hat zumindest eine Unfallgefahr vermieden.

Sicherheitsabstand – wie groß muss er sein?

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Zum selbstbewussten Fahren gehört auch, dass Radfahrende sich in ihrem eigenen Raum behaupten. So sollten sie zu Bordsteinen und zu parkenden Autos unbedingt einen Sicherheitsabstand von rund einem Meter einhalten. Umgekehrt müssen Autofahrende natürlich auch gegenüber Radfahrenden ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.

Im innerstädtischen Verkehr mit einer Geschwindigkeit von rund 50 Kilometern pro Stunde darf dieser Abstand 1,5 Meter nicht unterschreiten. Fährt ein Autofahrender hinter einem Radfahrenden her und die Fahrbahn ist zu eng, um den Sicherheitsabstand zu gewährleisten, dann muss der Autofahrende warten, bis sich die Fahrbahn aufweitet und kann erst dann überholen.

Gegenverkehr in engen Einbahnstraßen – wer muss halten?

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Viele kennen diese Situation: Eine Einbahnstraße ist für den Radverkehr geöffnet und ich darf damit gegen die Hauptrichtung fahren. Kommen mir aber breitere Fahrzeuge oder gar ein Lastkraftwagen entgegen, dann reicht der Platz nicht für beide aus. Was tun? Eine hieb- und stichfeste Vorschrift, die den Begegnungsverkehr in engen Straßen regelt, sieht die Straßenverkehrs-Ordnung nicht vor. Hier greift allenfalls die Vorgabe der allgemeinen Rücksichtnahme aus § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung. Grundsätzlich müssen sich die beiden Verkehrsteilnehmenden verständigen, wer fahren und wer halten soll.

Verschiedene Stimmen sagen dazu auch, dass es den wendigeren und kleineren Radfahrenden, die die Einbahnstraße als Ausnahme befahren auch eher zugemutet werden kann, kurz anzuhalten oder in einer Lücke auszuweichen. Ein Anspruch kann daraus aber nicht abgeleitet werden.

Radwege und Schutzstreifen – in welcher Richtung darf ich sie befahren?

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Einbahnstraßen dürfen nur dann von Radfahrenden in umgekehrter Richtung befahren werden, wenn dies durch die zusätzliche Beschilderung "Fahrradpiktogramm mit zwei entgegengesetzten Pfeilen" gestattet ist. Das Befahren des Schutzstreifens ist dagegen nur in der Richtung des motorisierten Verkehrs möglich. Radwege dürfen nur dann in beide Richtungen befahren werden, wenn dies durch die blauen Radwegeschilder und zwei entgegengesetzte Pfeile erlaubt ist.

Wer sich über diese Regel hinwegsetzt, dem drohen erhebliche Unfallgefahren. Nicht nur, dass entgegenkommende Radfahrende behindert werden können, sondern es kann auch passieren, dass Autofahrende, die aus untergeordneten Straßen einbiegen und wartepflichtig sind, gar nicht mit Radfahrenden aus dieser Richtung rechnen.

Wer darf auf einem Fahrradabstellplatz parken?

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Im Kolumbaviertel kann man sie schon sehen: Fahrradabstellplätze, die wir im Jahr 2021 eingerichtet haben. An diesen Parkbereichen, die mit dem Zeichen "Parkplatz" und dem Zusatz "Lastenfahrräder" gemäß Straßenverkehrs-Ordnung ausgeschildert sind, dürfen nur Lastenfahrräder parken. Das Abstellen und Parken von E-Scootern, Motorrollern oder auch "normalen" Fahrrädern ist hier nicht gestattet. Auch kleine Autos haben hier nichts verloren.

Radfahren in Parks – darf ich das?

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Im Park dürfen Sie grundsätzlich Fahrrad fahren – egal ob mit einem "normalen" Fahrrad oder mit dem Pedelec. Sie müssen dabei aber besondere Rücksicht auf zu Fuß Gehende nehmen, da die Grünanlagen für die Erholung der Menschen da sind. Ist es besonders voll, müssen Sie langsam und rücksichtsvoll fahren und im Zweifel absteigen.

Abstellen von Fahrrädern – was muss ich beachten?

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Grundsätzlich dürfen Sie Ihr Fahrrad auf dem Gehweg abstellen – egal, ob hier eine Abstellvorrichtung ist oder nicht. Sie sollten aber unbedingt darauf achten, dass auf dem Gehweg eine Breite von einem Meter frei bleibt. Denn so können gehbehinderte Menschen und Eltern, die mit Kinderwagen unterwegs sind, den Gehweg weiterhin passieren. Außerdem ist es für alle zu Fuß Gehenden bequemer, wenn sie kein Slalom um die Fahrräder laufen müssen.

Wo fahren E-Scooter?

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Wenn Sie mit einem E-Scooter unterwegs sind, müssen Sie auf Radwegen, Radfahrstreifen oder auf dem Schutzstreifen fahren. Wenn keine dieser Einrichtungen vorhanden ist, fahren Sie auf der Fahrbahn. E-Scooter gehören auch dann auf Radwege, wenn diese nicht benutzungspflichtig ausgeschildert, also nicht mit dem blauen Verkehrsschild, Zeichen 237, 240, 241 der Straßenverkehrs-Ordnung, versehen sind. Auf Fußwegen dürfen Sie generell nicht fahren, selbst wenn diese mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei" ausgestattet sind.