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Bewohnerparken Südliche Neustadt I

Im Gebiet innerhalb der Moselstraße, der Eifelstraße, des Vorgebirgswall, der Volksgartenstraße, der Vorgebirgstraße, des Sachsenrings, des Salierrings und der Pfälzer Straße können Sie mit dem Bewohnerparkausweis "SÜD I" auf Parkplätzen mit Parkscheinautomaten mit dem "roten Punkt" gebührenfrei parken. Ausnahmen sind Parkplätze mit Parkscheinautomaten ohne den "roten Punkt".

Für Besucherinnen und Besucher ist die Nutzung der Parkplätze gebührenpflichtig. Die jeweiligen Zeiten, in denen das Parken gebührenpflichtig ist, entnehmen Sie bitte der Beschilderung und den Angaben auf dem Parkscheinautomat vor Ort.

Parkmöglichkeiten

Kurzzeitparken mit rotem Punkt

Auf diesen Parkplätzen mit Parkscheinautomaten mit rotem Punkt können Bewohnerinnen und Bewohner mit dem Parkausweis "SÜD I" rund um die Uhr gebührenfrei parken. Für Besucherinnen und Besucher ist die Nutzung der Parkplätze zu bestimmten Zeiten gebührenpflichtig und mit einer Höchstparkdauer von vier Stunden möglich. Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken gebührenfrei. Die jeweiligen Zeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung und den Angaben auf dem Parkscheinautomat vor Ort.

Langzeitparken mit rotem Punkt

Auf diesen Parkplätzen mit Parkscheinautomaten mit rotem Punkt können Bewohnerinnen und Bewohner mit dem Parkausweis "SÜD I" rund um die Uhr gebührenfrei parken. Für Besucherinnen und Besucher ist die Nutzung der Parkplätze zu bestimmten Zeiten gebührenpflichtig und bis zu 24 Stunden möglich. Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken gebührenfrei. Die jeweiligen Zeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung und den Angaben auf dem Parkscheinautomat vor Ort.

Kurzzeitparken ohne roten Punkt

Für Bewohnerinnen und Bewohner mit dem Parkausweis "SÜD I" sowie für Besucherinnen und Besucher ist die Nutzung der Parkplätze zu bestimmten Zeiten gebührenpflichtig und mit einer Höchstparkdauer von vier Stunden möglich. Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken gebührenfrei. Die jeweiligen Zeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung und den Angaben auf dem Parkscheinautomat vor Ort.

Langzeitparken ohne roten Punkt

Für Bewohnerinnen und Bewohner mit Parkausweis "SÜD I" sowie für Besucherinnen und Besucher ist die Nutzung der Parkplätze zu bestimmten Zeiten gebührenpflichtig und bis zu 24 Stunden möglich. Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken gebührenfrei. Die jeweiligen Zeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung und den Angaben auf dem Parkscheinautomat vor Ort.

Freies Parken

Auf diesen Parkplätzen ist das Parken rund um die Uhr gebührenfrei.

Ladezonen

Die Ladezonen sind zu den angegebenen Zeiten nur zum Be- und Entladen vorgesehen. Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken möglich und gebührenfrei. Die jeweiligen Zeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung vor Ort.

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