Im Gebiet innerhalb des Sachsenrings, des Karolingerrings, des Chlodwigplatzes, des Ubierrings, Am Bayenturm, der Bayenstraße, des Holzmarktes, der Severinsbrücke, der Tel-Aviv-Straße und der Ulrichgasse können Sie mit dem Bewohnerparkausweis "SEV" auf Parkplätzen mit Parkscheinautomaten mit dem "roten Punkt" gebührenfrei parken. Ausnahmen sind Parkplätze mit Parkscheinautomaten ohne den "roten Punkt".
Für Besucherinnen und Besucher ist die Nutzung der Parkplätze gebührenpflichtig. Die jeweiligen Zeiten, in denen das Parken gebührenpflichtig ist, entnehmen Sie bitte der Beschilderung und den Angaben auf dem Parkscheinautomat vor Ort.
Parkmöglichkeiten
Kurzzeitparken mit rotem Punkt/reserviertes Bewohnerparken
Auf diesen Parkplätzen mit Parkscheinautomaten mit rotem Punkt können Bewohnerinnen und Bewohner mit dem Bewohnerparkausweis "SEV" rund um die Uhr gebührenfrei parken. Für Besucherinnen und Besucher ist die Nutzung der Parkplätze nur zu bestimmten Zeiten gegen Gebühr und mit einer Höchstparkdauer von vier Stunden möglich.
Außerhalb dieser Zeiten sind diese ausschließlich für Bewohnerinnen und Bewohner reserviert. Die jeweiligen Zeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung und den Angaben auf dem Parkscheinautomat vor Ort.
Kurzzeitparken mit rotem Punkt
Auf diesen Parkplätzen mit Parkscheinautomaten mit rotem Punkt können Bewohnerinnen und Bewohner mit dem Parkausweis "SEV" rund um die Uhr gebührenfrei parken. Für Besucherinnen und Besucher ist die Nutzung der Parkplätze zu bestimmten Zeiten gebührenpflichtig und mit einer Höchstparkdauer von vier Stunden möglich. Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken gebührenfrei. Die jeweiligen Zeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung und den Angaben auf dem Parkscheinautomat vor Ort.
Langzeitparken mit rotem Punkt
Auf diesen Parkplätzen mit Parkscheinautomaten mit rotem Punkt können Bewohnerinnen und Bewohner mit dem Parkausweis "SEV" rund um die Uhr gebührenfrei parken. Für Besucherinnen und Besucher ist die Nutzung der Parkplätze zu bestimmten Zeiten gebührenpflichtig und bis zu 24 Stunden möglich. Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken gebührenfrei. Die jeweiligen Zeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung und den Angaben auf dem Parkscheinautomat vor Ort.
Kurzzeitparken ohne roten Punkt
Für Bewohnerinnen und Bewohner mit dem Parkausweis "SEV" sowie für Besucherinnen und Besucher ist die Nutzung der Parkplätze zu bestimmten Zeiten gebührenpflichtig und mit einer Höchstparkdauer von vier Stunden möglich. Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken gebührenfrei. Die jeweiligen Zeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung und den Angaben auf dem Parkscheinautomat vor Ort.
Ladezone / Reserviertes Bewohnerparken
Diese Stellplätze sind zu einer festgesetzten Zeit nur zum Be- und Entladen vorgesehen. Außerhalb dieser Zeit sind diese ausschließlich für Bewohnerinnen und Bewohner mit dem Bewohnerparkausweis "SEV" reserviert und stehen diesen gebührenfrei zur Verfügung. Die jeweiligen Zeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung und den Angaben auf dem Parkscheinautomat vor Ort.
Ladezonen
Die Ladezonen sind zu den angegebenen Zeiten nur zum Be- und Entladen vorgesehen. Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken möglich und gebührenfrei. Die jeweiligen Zeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung vor Ort.
Weiche Grenze
Um für Bewohnerinnen und Bewohner mit dem Bewohnerparkausweis "SEV" verbesserte Parkmöglichkeiten im Übergangsbereich zum angrenzenden Bewohnerparkgebiet anbieten zu können, sind beidseitig der auf der weichen Grenze liegenden Straße die Parkscheinautomaten jeweils mit dem roten Punkt der angrenzenden Bewohnerparkgebiete versehen.