Im Gebiet innerhalb der Dürener Straße, der Klosterstraße, der Aachener Straße und des Stadtwaldgürtels können Sie mit dem Bewohnerparkausweis "Lind-N. II" auf Parkplätzen mit Parkscheinautomaten mit dem "roten Punkt" gebührenfrei parken. Ausnahmen sind Parkplätze mit Parkscheinautomaten ohne den "roten Punkt".
Für Personen ohne Bewohnerparkausweis ist die Nutzung der Parkplätze gebührenpflichtig. Die jeweiligen Zeiten, in denen das Parken gebührenpflichtig ist, entnehmen Sie bitte der Beschilderung und den Angaben auf dem Parkscheinautomat vor Ort.
Parkmöglichkeiten
Kurzzeitparken mit rotem Punkt
Auf diesen Parkplätzen mit Parkscheinautomaten mit rotem Punkt können Personen mit dem Bewohnerparkausweis "Lind-N. II" rund um die Uhr gebührenfrei parken. Für Personen ohne Bewohnerparkausweis ist die Nutzung der Parkplätze zu bestimmten Zeiten gebührenpflichtig und mit einer Höchstparkdauer von vier Stunden möglich. Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken gebührenfrei. Die jeweiligen Zeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung und den Angaben auf dem Parkscheinautomat vor Ort.
Langzeitparken mit rotem Punkt
Auf diesen Parkplätzen mit Parkscheinautomaten mit rotem Punkt können Personen mit dem Bewohnerparkausweis "Lind-N. II" rund um die Uhr gebührenfrei parken. Für Personen ohne Bewohnerparkausweis ist die Nutzung der Parkplätze zu bestimmten Zeiten gebührenpflichtig und bis zu 24 Stunden möglich. Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken gebührenfrei. Die jeweiligen Zeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung und den Angaben auf dem Parkscheinautomat vor Ort.
Kurzzeitparken ohne roten Punkt
Für Personen mit dem Bewohnerparkausweis "Lind-N. II" sowie für Personen ohne Bewohnerparkausweis ist die Nutzung der Parkplätze zu bestimmten Zeiten gebührenpflichtig und mit einer Höchstparkdauer von vier Stunden möglich. Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken gebührenfrei. Die jeweiligen Zeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung und den Angaben auf dem Parkscheinautomat vor Ort.
Ladezonen
Die Ladezonen sind zu den angegebenen Zeiten nur zum Be- und Entladen vorgesehen. Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken möglich und gebührenfrei. Die jeweiligen Zeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung vor Ort.
Weiche Grenze
Um Personen mit dem Bewohnerparkausweis "Lind-N. II" verbesserte Parkmöglichkeiten im Übergangsbereich zum angrenzenden Bewohnerparkgebiet anbieten zu können, sind beidseitig der auf der weichen Grenze liegenden Straße die Parkscheinautomaten jeweils mit dem roten Punkt der angrenzenden Bewohnerparkgebiete versehen.