Im Gebiet innerhalb der Weinsbergstraße, des Melatengürtels, des Ehrenfeldgürtels, der Venloer Straße und der Mechternstraße können Sie mit dem Bewohnerparkausweis "Ehre II" auf Parkplätzen mit Parkscheinautomaten mit dem "roten Punkt" gebührenfrei parken. Ausnahmen sind Parkplätze mit Parkscheinautomaten ohne den "roten Punkt".
Für Personen ohne Bewohnerparkausweis ist die Nutzung der Parkplätze gebührenpflichtig.
Die jeweiligen Zeiten, in denen das Parken gebührenpflichtig ist, entnehmen Sie bitte der Beschilderung und den Angaben auf dem Parkscheinautomat vor Ort.
Parkmöglichkeiten
Reserviertes Bewohnerparken
Diese Parkplätze sind ausschließlich für Personen mit dem Bewohnerparkausweis "Ehre II" reserviert und stehen diesen rund um die Uhr gebührenfrei zur Verfügung.
Ladezone/reserviertes Bewohnerparken
Diese Stellplätze sind zu einer festgesetzten Zeit nur zum Be- und Entladen vorgesehen. Außerhalb dieser Zeit sind diese ausschließlich für Personen mit dem Bewohnerparkausweis "Ehre II" reserviert und stehen diesen gebührenfrei zur Verfügung. Die jeweiligen Zeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung und den Angaben auf dem Parkscheinautomat vor Ort.
Kurzzeitparken mit rotem Punkt
Auf diesen Parkplätzen mit Parkscheinautomaten mit rotem Punkt können Personen mit dem Bewohnerparkausweis "Ehre II" rund um die Uhr gebührenfrei parken. Für Personen ohne Bewohnerparkausweis ist die Nutzung der Parkplätze zu bestimmten Zeiten gebührenpflichtig und mit einer Höchstparkdauer von vier Stunden möglich. Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken gebührenfrei. Die jeweiligen Zeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung und den Angaben auf dem Parkscheinautomat vor Ort.
Kurzzeitparken ohne roten Punkt/reserviertes Bewohnerparken
Auf diesen Parkplätzen mit Parkscheinautomaten ohne roten Punkt ist die Nutzung für Personen mit dem Bewohnerparkausweis "Ehre II" sowie Personen ohne Bewohnerparkausweis nur zu bestimmten Zeiten gegen Gebühr und einer Höchstparkdauer von vier Stunden möglich. Außerhalb dieser Zeiten sind diese ausschließlich für Personen mit dem Bewohnerparkausweis "Ehre II" reserviert. Die jeweiligen Zeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung vor Ort.
Langzeitparken mit rotem Punkt
Auf diesen Parkplätzen mit Parkscheinautomaten mit rotem Punkt können Personen mit dem Bewohnerparkausweis "Ehre II" rund um die Uhr gebührenfrei parken. Für Personen ohne Bewohnerparkausweis ist die Nutzung der Parkplätze zu bestimmten Zeiten gebührenpflichtig und bis zu 24 Stunden möglich. Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken gebührenfrei. Die jeweiligen Zeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung und den Angaben auf dem Parkscheinautomat vor Ort.
Ladezonen
Die Ladezonen sind zu den angegebenen Zeiten nur zum Be- und Entladen vorgesehen. Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken möglich und gebührenfrei. Die jeweiligen Zeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung vor Ort.
Weiche Grenze
Um für Personen mit dem Bewohnerparkausweis "Ehre II" verbesserte Parkmöglichkeiten im Übergangsbereich zum angrenzenden Bewohnerparkgebiet anbieten zu können, sind beidseitig der auf der weichen Grenze liegenden Straße die Parkscheinautomaten jeweils mit dem roten Punkt der angrenzenden Bewohnerparkgebiete versehen.