Derzeit weiten wir das Bewohnerparken im Bewohnerparkgebiet Deutz II aus. Die entsprechenden Arbeiten sind gestartet. Der Plan zeigt den Endzustand nach Abschluss der Umrüstarbeiten an. Bitte achten Sie auf die jeweils geltende Beschilderung vor Ort.
Bewohner*innen können nach Abschluss der Arbeiten auf dem überwiegenden Teil der Parkplätze mit gültigem Bewohnerparkausweis "Deutz II" gebührenfrei parken. Zudem gibt es Parkplätze mit einem Parkscheinautomaten mit rotem Punkt "Deutz II", die in den Abend- und Nachstunden exklusiv für Bewohnende reserviert sind. Bitte beachten Sie die Beschilderung vor Ort.
Parkmöglichkeiten
Reserviertes Bewohnerparken
Diese Parkplätze sind ausschließlich für Personen mit dem Bewohnerparkausweis "Deutz II" reserviert und stehen diesen rund um die Uhr gebührenfrei zur Verfügung.
Kurzzeitparken mit rotem Punkt/reserviertes Bewohnerparken
Auf diesen Parkplätzen mit Parkscheinautomaten mit rotem Punkt können Personen mit dem Bewohnerparkausweis "Deutz II" rund um die Uhr gebührenfrei parken. Für Personen ohne Bewohnerparkausweis ist die Nutzung der Parkplätze nur zu bestimmten Zeiten gegen Gebühr und mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden möglich. Außerhalb dieser Zeiten sind diese ausschließlich für Personen mit Bewohnerparkausweis reserviert. Die jeweiligen Zeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung und den Angaben auf dem Parkscheinautomat vor Ort.
Kurzzeitparken mit rotem Punkt
Auf diesen Parkplätzen mit Parkscheinautomaten mit rotem Punkt können Personen mit dem Bewohnerparkausweis "Deutz II" rund um die Uhr gebührenfrei parken. Für Personen ohne Bewohnerparkausweis ist die Nutzung der Parkplätze zu bestimmten Zeiten gebührenpflichtig und mit einer Höchstparkdauer von zwei beziehungsweise drei Stunden möglich. Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken gebührenfrei. Die jeweiligen Zeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung und den Angaben auf dem Parkscheinautomat vor Ort.
Ladezone / Bewohnerfreigabe zu bestimmten Zeiten
Diese Parkplätze sind zu einer festgesetzten Zeit nur zum Be- und Entladen vorgesehen. Dort, wo es vertretbar ist, werden die Ladezonen zu bestimmten Zeiten zum Parken für Bewohner*innen freigegeben. Die zum Parken freigegebenen Zeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung vor Ort.