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Blick auf die Neusser Landstraße in Höhe der Hausnummer 100

Seit Mai 2025 sanieren wir in Worringen einen Abschnitt der Neusser Landstraße und gestalten ihn neu. Dies betrifft den Bereich zwischen der Einmündung der Straße Kurzer Damm und der Hausnummer 439. Da es hier gravierende Schäden an der Fahrbahn gibt, ist die Sanierung unumgänglich. Baugrunduntersuchungen haben gezeigt, dass wir auch die Geh- und Radwege erneuern müssen.

Die Neusser Landstraße ist eine wichtige Radverkehrsverbindung zwischen der Innenstadt und dem Kölner Norden. Ihre Breite und Ausgestaltung entspricht nicht mehr den aktuellen Standards. Dementsprechend werden wir die Breiten von Fahrbahn, Geh- und Radwegen anpassen. Für Radfahrende und zu Fuß Gehende werden wir im südlichen Bereich der Neusser Landstraße eine Querungsmöglichkeit schaffen.

Wir arbeiten in zwei großen, aufeinander folgenden Bauabschnitten. Für beide Bauabschnitte richten wir umfangreiche Umleitungsstrecken ein. Die ansässigen Gewerbebetriebe sind während der Bauphase jederzeit erreichbar.

Die Bauabschnitte im Überblick

  • Erster Bauabschnitt: Kurzer Damm bis Dornstraße
    Die Arbeiten des Bauabschnitts 1A – Kurzer Damm bis Tankstelle – haben wir abgeschlossen. Die Arbeiten am Bauabschnitt 1B von der Tankstelle bis zur Dornstraße stehen kurz vor der Fertigstellung. Dafür ist die Straße gesperrt.
  • Zweiter Bauabschnitt: Dornstraße bis Stadtgrenze Dormagen
    Die Arbeiten unterteilen wir in drei Abschnitte: Im Juni 2026 beginnen wir mit dem Bauabschnitt 2C von der Dornstraße bis zur Zufahrt des Penny-Marktes. Die beiden weiteren Abschnitte folgen im Anschluss. Insgesamt benötigen wir dafür etwa acht Monate.
Beschlussvorlage zur Sanierung der Neusser Landstraße

Keine Erhebung von Straßenbaubeiträgen

Für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zuständigen Beschlussorgan ab dem 1. Januar 2024 beschlossen oder die mangels eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, werden keine Beiträge mehr erhoben (§ 8 Absatz 1, Satz 3 Kommunalabgabengesetz NRW). Der Beschluss zur Sanierung der Neusser Landstraße wurde am 16. Mai 2024 vom Rat gefasst. Daher müssen sich die Anliegenden an den Kosten des Ausbaus nicht beteiligen. Unser Einnahmeausfall wird uns durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet.

Presseinformationen

Sanierung der Neusser Landstraße beginnt – 28. April 2025 Neusser Landstraße in Worringen wird saniert – 1. April 2025

Haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns bei Fragen zur baulichen Umgestaltung montags bis freitags unter der Telefonnummer 0221 / 221-0 gerne an. Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular.

Kontaktformular – Amt für Straßen und Radwegebau