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Blick auf die Neusser Landstraße in Höhe der Hausnummer 100

In Worringen werden wir einen Abschnitt der Neusser Landstraße sanieren und neugestalten. Dies betrifft den Bereich zwischen der Einmündung der Straße Kurzer Damm und der Hausnummer 439. Da es hier gravierende Schäden an der Fahrbahn gibt, ist die Sanierung unumgänglich. Baugrunduntersuchungen haben gezeigt, dass wir auch die Geh- und Radwege erneuern müssen.

Die Neusser Landstraße ist eine wichtige Radverkehrsverbindung zwischen der Innenstadt und dem Kölner Norden. Ihre Breite und Ausgestaltung entspricht nicht mehr den aktuellen Standards. Dementsprechend werden wir im Zuge der Sanierung die Breiten von Fahrbahn, Geh- und Radwegen anpassen. Für Radfahrende und zu Fuß Gehende werden wir im südlichen Bereich der Neusser Landstraße eine Querungsmöglichkeit schaffen.

Mit den vorbereitenden Arbeiten für die Sanierung haben wir am 5. Mai 2025 begonnen. Wir arbeiten in zwei großen, aufeinander folgenden Bauabschnitten. Für beide Bauabschnitte richten wir umfangreiche Umleitungsstrecken ein.

Die ansässigen Gewerbebetriebe sind während der Bauphase jederzeit erreichbar.

Die Bauabschnitte im Überblick

  • Erster Bauabschnitt: Kurzer Damm bis Dornstraße
    Die Arbeiten des Bauabschnitts 1A – Kurzer Damm bis Tankstelle – haben wir abgeschlossen. Derzeit sanieren wir die Straße im Bauabschnitt 1B von der Tankstelle bis zur Dornstraße. Dafür haben wir die Straße gesperrt. Die Arbeiten werden etwa vier Monate in Anspruch nehmen.
  • Zweiter Bauabschnitt: Dornstraße bis Stadtgrenze Dormagen
    Den Baubeginn planen wir für das erste Quartal 2026. Die Fertigstellung soll voraussichtlich Ende 2026 erfolgen. Die Arbeiten am zweiten Bauabschnitt werden voraussichtlich siebeneinhalb Monate inklusive Umbauzeiten dauern.
Beschlussvorlage zur Sanierung der Neusser Landstraße

Keine Erhebung von Straßenbaubeiträgen

Für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zuständigen Beschlussorgan ab dem 1. Januar 2024 beschlossen oder die mangels eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, werden keine Beiträge mehr erhoben (§ 8 Absatz 1, Satz 3 Kommunalabgabengesetz NRW). Der Beschluss zur Sanierung der Neusser Landstraße wurde am 16. Mai 2024 vom Rat gefasst. Daher müssen sich die Anliegenden an den Kosten des Ausbaus nicht beteiligen. Unser Einnahmeausfall wird uns durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet.

Presseinformationen

Sanierung der Neusser Landstraße beginnt – 28. April 2025 Neusser Landstraße in Worringen wird saniert – 1. April 2025

Haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns bei Fragen zur baulichen Umgestaltung montags bis freitags unter der Telefonnummer 0221 / 221-0 gerne an. Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular.

Kontaktformular – Amt für Straßen und Radwegebau