Braunsfeld und Ehrenfeld zählen zu den aufstrebenden Wirtschafts- und Sozialstandorten in Köln. Viele brachliegende Flächen werden nach und nach zu Gewerbegebieten mit angrenzender Wohnbebauung erschlossen. Wachstum und Kräftigung dieses Standortes führen auch zu einem höheren Verkehrsaufkommen. Durch diese Entwicklung hat der Rat ein umfangreiches Planungskonzept einschließlich einer Verkehrserschließung beschlossen.
Mit dem Ziel, die Verkehrsinfrastruktur zu stärken, haben wir die Auslastung der Militärringstraße untersucht. Das Ergebnis zeigt, dass diese Verkehrsachse die zusätzliche Verkehrslast noch aufnehmen kann und als Zubringer zum Gewerbegebiet Braunsfeld / Ehrenfeld tauglich ist.
Aktuelles
Seit November 2024 ist der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig und das Bauvorhaben durch die Bezirksregierung genehmigt. Den Baubeschluss planen wir bis Ende 2025. Im Anschluss werden wir die Ausführungsplanung erstellen. Nach erfolgter Ausschreibung und Vergabe können wir voraussichtlich 2027 mit dem Bau beginnen. Die Bauzeit wird rund zwei Jahre für alle Bauabschnitte betragen.
Die Planung im Überblick
Wir planen, die Militärringstraße über einen neuen Anschluss an die Stolberger Straße anzubinden. Dafür wollen wir die angrenzende Kreuzung Stolberger Straße / Wendelinstraße / Vitalisstraße zu einem Kreisverkehr ausbauen. Auch planen wir eine Umgestaltung der Anschlüsse Aachener Straße und Alter Militärring an die Militärringstraße. Damit möchten wir den Verkehr im Umfeld des Gewerbegebietes Braunsfeld / Ehrenfeld auf die Militärringstraße lenken. Unser Ziel ist es, die Anwohnenden entlang des Alten Militärrings vom Durchgangsverkehr zu entlasten.
Planfeststellungsverfahren
Die Militärringstraße ist eine Landesstraße (L34). Änderungen an Straßen dieser Kategorie dürfen nach § 38 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen nur vorgenommen werden, wenn vorher ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt und damit das Baurecht geschaffen wurde. Hierbei prüft die Bezirksregierung, ob dem Bauvorhaben öffentliche und private Interessen entgegenstehen. Dies können beispielsweise Belange der Gesundheit, des Umweltschutzes, des Denkmalschutzes oder die Inanspruchnahme privater Grundstücke sein.
Die erstmalige Offenlage der Planunterlagen hat im August/September 2016 stattgefunden. Betroffene sowie interessierte Bürger*innen hatten in diesem Zuge die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Planung vorzubringen. Aufgrund der zahlreichen Einwendungen gegen die geplante Rampe an der Aachener Straße, haben wir ihre Notwendigkeit überprüft. Ein neues Verkehrsgutachten kam zum Ergebnis, dass wir auf die Rampe verzichten können. Im Januar 2020 hat der Verkehrsausschuss den Verzicht der geplanten Rampe beschlossen. Im Anschluss haben wir die Planung angepasst und erneut bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.
Die erneute Offenlage der Planunterlagen fand im September 2020 statt. Die weiteren Einwendungen durch die Planungsänderung haben wir sorgfältig geprüft, ausgewertet und unsere Stellungnahmen hierzu an die Bezirksregierung weitergeleitet.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat im Frühjahr 2022 ein Ersatzverfahren zum Erörterungstermin stattgefunden. Auch die hierbei eingegangenen Einwendungen haben wir in gleicher Weise bearbeitet.
Die Bezirksregierung Köln hat am 30. August 2024 den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Der Beschluss hat vom 23. September bis 7. Oktober 2024 mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans zur Einsichtnahme im Stadthaus in Deutz offengelegen und war in diesem Zeitraum auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln abrufbar. Gegen den Planfeststellungsbeschluss hat niemand Klage erhoben. Somit ist der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig und das Bauvorhaben genehmigt.
Wissenswertes
Haben Sie Fragen?
Bei Fragen zur Planung können Sie uns unter der Telefonnummer 0221 / 221-30594 gerne anrufen oder nutzen Sie unser Kontaktformular.