Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
Offenlegung eines Bebauungsplan-Entwurfs
Ziel der Planung ist es, den zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandel im Plangebiet zu regeln.
Hinweis: Gemäß § 13 Absatz 3 Baugesetzbuch wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch abgesehen.
Während der Auslegungsfrist können Sie eine Stellungnahme abgeben, über die der Rat entscheidet.
Das Offenlageverfahren wird wegen der aktuellen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie nur mit individueller Terminvereinbarung oder online durchgeführt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter Telefon 0221 / 221-22816 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Das Ladenlokal ist nicht ständig besetzt. Daher bitten wir Sie um vorherige Terminvereinbarung innerhalb unserer Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr