Amtliche Tierärzt*innen müssen sich regelmäßig fortbilden, um ihrer berufliche Tätigkeit bei Kommunen weiter nachkommen zu können. Durch die Teilnahme an anerkannten Schulungen können Stundenpotenziale erworben werden, die den nötigen Nachweis bilden.
Wir führen in diesem Rahmen Inhouse-Schulungen durch, an denen auch externe, also nicht bei der Stadt Köln beschäftigte, amtliche Tierärzt*innen teilnehmen können.
Eine Anmeldung ist über das unten stehende Kontaktformular möglich. Bitte tragen Sie dort unter "Anliegen" ein, dass Sie sich für eine Fortbildungsveranstaltung anmelden möchten und welchen Titel diese hat.
Aktuell sind folgende Fortbildungen geplant:
Tierschutzstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht für die Veterinärverwaltung am 30. Oktober 2026
Ort: Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste, Alfred-Moritz-Platz 1, Köln. Raum: Bibliothek
Im Rahmen der Fortbildung zum Tierschutzstrafrecht werden praxisrelevante rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Tierschutzverstößen behandelt. Neben den Grundlagen des § 17 TierSchG und weiteren einschlägigen Straftatbeständen werden die Rolle der Veterinärbehörden im Strafverfahren sowie die Feststellung und der Nachweis von Schmerzen und Leiden thematisiert. Weitere Schwerpunkte sind die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden, die Vermögensabschöpfung sowie das Verhältnis zwischen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Die Fortbildung ist ausschließlich für Tierärzt*innen.
Programm:
9 bis 10 Uhr: Grundlagen des Tierschutzstrafrechts, insbesondere § 17 TierSchG, einschließlich Täterschaft und Beteiligung sowie Begehung durch Unterlassen
10 bis 10:30 Uhr: weitere Straftaten im Zusammenhang mit Tierschutzverstößen, insbesondere Betrug, Urkundenfälschung und Geldwäsche
11:30 bis 12:30 Uhr: Vermögensabschöpfung und Möglichkeiten ihrer Vorbereitung durch die Veterinärbehörden
12:30 bis 13 Uhr Pause
13 bis 14 Uhr: Aufgaben und Stellung der Veterinärbehörden im Strafverfahren, insbesondere als Sachverständige, sachverständige Zeugen und Zeugen
14 bis 15 Uhr: Feststellung und Nachweis von Schmerzen und Leiden, ihrer Erheblichkeit und Dauer sowie des Vorsatzes
15 bis 15:30 Uhr: Zusammenarbeit zwischen Veterinärbehörden und Strafverfolgungsorganen
15:30 bis 16 Uhr: Verhältnis von Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, Abgabe und Rückgabe von Verfahren sowie Strafklageverbrauch
16 bis 17 Uhr: Geldbußen, Einziehung und Sanktionierung von Aufsichtspflichtigen und Verbänden
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen fachlichen Austausch. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und die Plätze werden nach dem Windhundprinzip vergeben.
Hinweis: Fortbildungsstunden gemäß § 5 der Berufsordnung der Tierärztekammer Nordrhein werden dazu vorab bei der Tierärztekammer Nordrhein beantragt.