Alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen führen nach dem APG eine Bestandsaufnahme der Angebote für ältere und pflegebedürftige Menschen durch und veröffentlichen die Ergebnisse ihrer örtlichen Planung. 

Die örtliche Planung umfasst gemäß dem APG NRW eine Analyse der vorhandenen Angebote und stellt fest, ob die vorhandenen Angebote quantitativ und qualitativ auskömmlich sind. Wenn nötig, werden Handlungsempfehlungen genannt, um die pflegerische Infrastruktur sicherzustellen und die Angebote weiterzuentwickeln.

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