Wozu überhaupt eine Wohnraum-Identitätsnummer?

Der Wohnungsmarkt in Köln ist seit vielen Jahren angespannt und die Nachfrage übersteigt das Angebot. Wird Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken (also zweckfremd) genutzt, so verknappt sich das Angebot auf dem regulären Wohnungsmarkt zusätzlich. Auch Angebote von Kurzzeitvermietung tragen dazu bei. Daher haben der Gesetzgeber im WohnStG NRW und wir in unserer Wohnraumschutzsatzung das Anbieten von Wohnraum zur Kurzzeitvermietung reglementiert. Seit dem 1. Juli 2026 gilt darüber hinaus in Nordrhein-Westfalen die Verordnung (EU) 2024/1028, die europaweit einheitlich den Datenaustausch im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen regelt.

Um Transparenz über das Angebot und die Anbieter*innen von Kurzzeitvermietung herzustellen, wird Kurzzeitvermietung daher an eine Wohnraum-Identitätsnummer geknüpft. Diese erlaubt eine eindeutige Zuordnung zum*zur Anbieter*in. Damit wird auch für die Steuer- und Abgabenverpflichtungen, die aus dem Anbieten von Kurzzeitvermietung resultieren können, die notwendige Klarheit hergestellt.

Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Köln (Wohnraumschutzsatzung), 29. Juni 2026
PDF, 178 kb
Verordnung (EU) 2024/1028

Was ist unter Kurzzeitvermietung zu verstehen?

Zu unterscheiden ist zwischen dauerhaftem Wohnen einer oder mehrerer Personen und dem vorübergehenden Wohnen einer oder mehrerer Personen in einer Wohnung. Dauerhaftes Wohnen erfolgt auf dem Wohnungsmarkt zu den üblichen vertraglichen und preislichen Bedingungen. Vorübergehendes Wohnen wird hingegen als "Kurzzeitvermietung" zu besonderen Bedingungen bezeichnet.

Es gibt viele Formen der Kurzzeitvermietung. Hier sind die vertraglichen Regelungen anders als in regulären Mietverträgen. Teilweise sind ergänzende Serviceleistungen (zum Beispiel Bettwäsche oder Reinigung) Bestandteil des Angebotes und die Abrechnung erfolgt in den meisten Fällen pauschal nach der Anzahl der Übernachtungen.

Zur Kurzzeitvermietung gehören zum Beispiel die kurzfristige Überlassung von Wohnraum zur Unterbringung von Tourist*innen, Monteur*innen oder Menschen in medizinischer Behandlung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Angebot gewerblich erfolgt oder nicht. Auch das klassische Homesharing gehört dazu.

Kann ich auch ohne eine Wohnraum-Identitätsnummer Wohnraum zur Kurzzeitvermietung anbieten?

Nein. Sie benötigen immer eine Wohnraum-Identitätsnummer, sobald Sie Wohnraum zur Kurzzeitvermietung anbieten wollen.

Ich habe bereits vor dem 1. Juli 2022 Kurzzeitvermietung angeboten. Brauche ich auch eine Wohnraum-Identitätsnummer?

Ja! Auch wenn Sie bereits vor dem 1. Juli 2022 Kurzzeitvermietung angeboten haben, ist eine Wohnraum-Identitätsnummer erforderlich.

Wann muss ich mir eine Wohnraum-Identitätsnummer zuteilen lassen?

Sie müssen Ihre Absicht, Wohnraum zur Kurzzeitvermietung anzubieten, anzeigen, bevor Sie damit beginnen. Diese Anzeige erfolgt über das Online-Verfahren und beinhaltet gleichzeitig die Anforderung einer Wohnraum-Identitätsnummer.

Auch wenn Sie keinen Wohnraum zur Kurzzeitvermietung anbieten, sind Sie verpflichtet, bei der Werbung für Ihr Angebot auf Online-Portalen oder in Printmedien eine Wohnraum-Identitätsnummer anzugeben. Nur für Hotels, Pensionen und Gasthöfe, die baurechtlich als Beherbergungsbetriebe gewidmet sind, gilt die Regelung nicht.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Nachdem Sie im Online-Verfahren die erforderlichen Angaben gemacht haben, wird Ihnen zunächst automatisiert eine Wohnraum-Identitätsnummer für die Kurzzeitvermietung von Wohnraum an bis zu maximal 90 Tagen im Kalenderjahr erteilt. Dies gilt auch dann, wenn Sie Ihre Wohnung an mehr als 90 Tagen im Kalenderjahr zur Kurzzeitvermietung anbieten wollen.

Für die Kurzzeitvermietung an mehr als 90 Tagen im Kalenderjahr und die Erteilung einer entsprechenden Wohnraum-Identitätsnummer ist eine formelle Zweckentfremdungsgenehmigung erforderlich. Wir informieren Sie dann, welche Unterlagen wir benötigen, um zu überprüfen, ob Sie die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen. Kann eine Genehmigung erteilt werden, erhalten Sie mit dieser auch eine neue Wohnraum-Identitätsnummer zur Kurzzeitvermietung an mehr als 90 Tagen im Kalenderjahr.

Kann keine Genehmigung erteilt werden, so kann auch keine Wohnraum-Identitätsnummer ausgegeben werden. Das Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 500 Euro. Sie müssen die Gebühr auch dann bezahlen, wenn eine Genehmigung nicht erteilt werden kann, zum Beispiel weil die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Diese Überprüfung kann nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen bis zu sechs Monaten dauern.

 

Wie verwende ich meine Wohnraum-Identitätsnummer?

Als Anbieter*in müssen Sie Ihre Wohnraum-Identitätsnummer auf allen Online-Portalen und in allen gedruckten Publikationen deutlich und öffentlich sichtbar angeben, wo Sie für Ihr Kurzzeitvermietungsangebot werben. Tun Sie dies nicht, kann dies ein Bußgeld zur Folge haben.

Online-Portale und auch gedruckte Publikationen dürfen Angebote zur Kurzzeitvermietung nicht ohne Wohnraum-Identitätsnummer veröffentlichen.

Kann ich eine Wohnraum-Identitätsnummer für mehrere Wohnungen verwenden?

Nein. Für jede Wohnung, die Sie zur Kurzzeitvermietung anbieten möchten, ist eine separate Wohnraum-Identitätsnummer erforderlich. Weitere Wohnraum-Identitätsnummern können Sie ebenfalls über das Online-Verfahren erhalten.

In der Wohnung sollen verschiedene Zimmer separat vermietet werden. Brauche ich hier mehrere Wohnraum-Identitätsnummern?

Grundsätzlich gilt, dass für jede Wohnung nur eine einzelne Wohnraum-Identitätsnummer erteilt werden kann. Dies hängt damit zusammen, dass auch die Grenze von 90 Tagen im Kalenderjahr für die gesamte Wohnung gilt und nicht für jedes Zimmer einzeln. Werden mehrere Zimmer zur Kurzzeitvermietung genehmigungsfrei angeboten, darf die Gesamtzahl der Übernachtungen für die gesamte Wohnung 90 Tage im Kalenderjahr nicht überschreiten.

Kann ich auch außerhalb des Online-Verfahrens eine Wohnraum-Identitätsnummer erhalten?

Nein. Die Zuteilung einer Wohnraum-Identitätsnummer erfolgt ausschließlich über das Online-Verfahren. 

Kann es sein, dass die Zuteilung einer Wohnraum-Identitätsnummer abgelehnt wird?

Ja. Dies kann vor allem dann vorkommen, wenn Sie Kurzzeitvermietung für mehr als 90 Tage im Kalenderjahr anbieten möchten. Eine solche Kurzzeitvermietung erfordert eine formelle Zweckentfremdungsgenehmigung für den dazu verwendeten Wohnraum. Diese Genehmigung kann nur dann erteilt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Kann keine Genehmigung erteilt werden, so kann auch keine Wohnraum-Identitätsnummer für die Kurzzeitvermietung an mehr als 90 Tagen im Kalenderjahr ausgegeben werden.

Muss ich jede einzelne Buchung (Kurzzeitvermietung) angeben?

Das kommt darauf an, auf welcher Plattform Sie Ihr Angebot zur Kurzzeitvermietung bewerben. Mit Einführung der Verordnung (EU) 2024/1028 sind Online-Plattformen, über die Verträge zur Kurzzeitvermietung geschlossen werden können (zum Beispiel Airbnb oder booking.com) dazu verpflichtet, die erfolgten Belegungen an die zuständigen Gemeinden zu übermitteln. Sofern Sie eine solche Plattform zur Kurzzeitvermietung nutzen, müssen Sie also nichts weiter unternehmen.

Wenn sie Kurzzeitvermietungen über andere Plattformen oder nicht über das Internet anbieten, müssen Sie jede einzelne Überlassung spätestens am zehnten Tag nach Beginn der Überlassung anzeigen. Die Anzeige können Sie uns über das Online-Verfahren zukommen lassen. Eine eigenständige Pflege der Belegungen über den Belegungskalender ist seit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/1028 nicht mehr möglich.

Sofern Sie nicht sicher sind, ob die von Ihnen verwendete Online-Plattform eine Übermittlung vornimmt, können Sie dies bei der Bundesnetzagentur erfragen. Eine vollständige Übersicht der beteiligten Plattformen liegt der Stadt Köln nicht vor.

Weitere Informationen zum Datenaustausch zwischen Online-Plattformen und Behörden

Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?

Sie können uns über das Online-Verfahren zur Wohnraum-Identitätsnummer einen Änderungsantrag zukommen lasst. Dieser wird durch uns geprüft. Bitte beachten Sie, dass Wohnraum-Identitätsnummern an die Wohnungen gebunden sind. Im Falle eines Umzugs kann die Wohnraum-Identitätsnummer nicht auf die neue Anschrift übertragen werden. In diesem Fall müssen Sie die Sperrung Ihrer Wohnraum-Identitätsnummer beantragen. Für die neue Wohnung müssen Sie eine neue Wohnraum-Identitätsnummer beantragen.

An wen wende ich mich bei technischen Problemen mit dem Online-Verfahren?

Wenn technische Probleme im Online-Verfahren auftauchen, steht Ihnen der Support von d-nrw zur Verfügung:

support.wohnid@digitales.nrw.de

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