Unter Ruhezeit versteht man den Zeitraum, innerhalb dessen ein Grab nicht neu belegt werden darf.
Die Ruhezeit beträgt bei einer Sarg- beziehungsweise Erdbestattung auf den meisten Kölner Friedhöfen 20 Jahre. Nur auf folgenden Friedhöfen und Friedhofsteilen beträgt die Ruhezeit 30 Jahre: Brück-Lehmbacher Weg, Rath, Steinneuerhof (Flur 7, 9 und 10), Westhoven, Südfriedhof (Flur 32, 34 bis 36, 52, 58, 59, 66 bis 68, 70 bis 80, 82 bis 120).
Für die Beisetzung in einer pflegefreien Grabkammer gilt eine kürzere Ruhezeit: sie darf zwölf Jahre lang nicht neu belegt werden.
Bei einer Urnenbeisetzung - unabhängig davon, ob sie in einer anonymen oder pflegefreien Urnengrabstätte, oder aber in einer Wahlgrabstätte erfolgt - beträgt die Ruhezeit immer 20 Jahre.