Bei den meisten Wahlgrabstätten können Sie die Grabfläche individuell gestalten.

Es gibt allerdings auf einzelnen Friedhöfen Anlagen mit besonderen Gestaltungsanforderungen. Dort müssen Sie die Grabfläche an die örtliche Umgebung angleichen. Hierüber werden Sie beim Erwerb eines Nutzungsrechts gesondert informiert.