Sie können zwischen einer Erdbestattung und einer Feuerbestattung wählen.
Die Hinterbliebenen müssen vor der Einäscherung eine entsprechende Willenserklärung der Verstorbenen oder des Verstorbenen vorlegen; dies ist gesetzlich geregelt. Sollte eine derartige Erklärung nicht vorliegen, können Sie - sofern Sie die nächste Angehörige beziehungsweise der nächste Angehörige sind - ersatzweise diese Entscheidung treffen.
Die Einäscherungen können im Krematorium auf dem Westfriedhof oder in jedem anderen Krematorium vorgenommen werden. Wir haben das Krematorium am 25. März 2019 im Rahmen eines Konzessionsvertrages an das Unternehmen "Krematorium Köln GmbH" übergeben. Näheres über die Hintergründe können Sie der Pressemeldung entnehmen.
Aufgrund des Betriebsübergangs wurden in der nachfolgenden Broschüre die städtischen Gebühren für die Kremierung herausgenommen. Bitte wenden Sie sich bei Interesse direkt an die "Krematorium Köln GmbH" oder ein anderes Unternehmen Ihrer Wahl.