Genitalbeschneidung ist eine Menschenrechtsverletzung von Mädchen und Frauen. Deshalb ist sie in vielen Ländern, wie auch in Deutschland, gesetzlich verboten. Seit 2013 stellt der Paragraf 226a des Strafgesetzbuchs jegliche Verstümmelung explizit unter Strafe und summiert diese nicht mehr unter Körperverletzung.

Weibliche Genitalbeschneidung Female Genital Mutilation/CuttingFGM/C umfasst Eingriffe an den weiblichen Genitalien, die medizinisch nicht notwendig sind.

Es kann sich dabei konkret um das:

  • Ein- oder Abschneiden
  • Verkleinern
  • Verändern
  • Vernähen

der äußeren Genitalien handeln.

In Deutschland leben etwa 66.000 betroffene Mädchen und Frauen, weltweit sind etwa 200 Millionen von FGM/C betroffen. Die Dunkelzifferstatistik von Terre des Femmes geht für Deutschland von 74.899 betroffenen Frauen und 20.182 gefährdete Mädchen aus.

Seit 2003 findet am 6. Februar ein internationaler Aktionstag statt, um auf diese Form der Menschenrechtsverletzung aufmerksam zu machen.

Wo finde ich Hilfe und Informationen?

Die Beratungsstelle für Familienplanung des Gesundheitsamtes führt Beratungen und Untersuchungen zur weiblichen Genitalbeschneidung (FGM/C) durch. 

Als landesweites Projekt bietet YUNA Prävention, Information und Beratung zum Thema an. Neben Beratungsangeboten für Mädchen und junge Frauen finden regelmäßig Webinare für Fachkräfte statt.

YUNA

Weitere Beratungsangebote

Caritas und Sozialdienst katholischer Frauen e. V.
agisra e. V.