Werbung ist plakativ und allgegenwärtig
Die Bilder beeinflussen, wie unterschiedliche Geschlechter und ihre Rollen wahrgenommen werden. Sexistische Werbung schreibt den Menschen allein aufgrund ihres Geschlechts Eigenschaften zu.
Wir fördern die Gleichstellung und setzen uns dafür ein, dass in Köln nur Werbung gezeigt wird, die die Würde von Menschen achtet. Werbung soll ein vielfältiges Rollenbild vermitteln, damit sie das Leben widerspiegelt und nicht vermeintliche Ideale.
Auf dieser Seite erklären wir, was sexistische Werbung ist und wie man sich gegen sie im öffentlichen Raum wehren kann.
Was ist sexistische Werbung?
Die Werbewirtschaft nutzt sexistische Darstellungen. Sie diskriminiert Menschen aufgrund ihres Geschlecht. Ein Beispiel hierfür ist die Reduzierung auf stereotypische Geschlechterrollen. Die Frau, die sich nur um ihr Aussehen kümmert, oder der Mann, der im Haushalt nicht mithelfen kann. Oft werden Menschen – vor allem Frauen – auf ihren Körper reduziert und als reines Dekorationsobjekt eingesetzt. Diese Art von Werbung reduziert die Person auf einen Gegenstand und kann ihre Würde verletzen.
Das ist doch nur Werbung! Ja, aber… Werbung ist überall. Sie formt oft unbewusst unsere Vorstellung davon, wie Männer und Frauen sein sollen und normalisiert Stereotype. Besonders auf Kinder und Jugendliche kann sich sexistische Werbung negativ auswirken. Sie verbinden bestimmte Verhaltens- und Darstellungsweisen mit einem Geschlecht, was ihre eigene Identitätsentwicklung beeinflussen kann. Deshalb ist sexistische Werbung nicht nur ein ästhetisches Problem, sondern birgt auch ein ernstes gesellschaftliches Risiko.
Wie erkenne ich sexistische Werbung?
Geschlechterklischees
Werbung beeinflusst, wie wir über Geschlechterrollen denken. Sie diktiert fast unbemerkt, was "männlich" und was "weiblich" ist.
Ziel ist, dass Menschen nur Dinge kaufen, die ihrem Geschlecht zugeordnet werden. So können doppelt so viele Produkte verkauft werden. Das nennt sich Gendermarketing.
Schon bei Kindern beginnt das. In den Werbungen für Spielzeug spielen Mädchen mit rosa Puppen und Jungen mit blauen Autos. So sollen Kinder von klein auf lernen, womit sie "spielen dürfen" und welche Farben ihrem Geschlecht "entsprechen".
Auch Erwachsene werden stark von der Werbung beeinflusst. In der Werbung bekommen Frauen und Männer bestimmte Rollen zugewiesen. Die Frau, die Zuhause für ihren Mann kocht und von ihm abhängig ist. Die "Kümmerin" in der Familie, die alles organisiert. Männer hingegen werden als stark, unabhängig und zielstrebig im Job gezeigt. Durch die Bilder werden Eigenschaften als "typisch weiblich" oder "typisch männlich" definiert. Das nennt man Geschlechterklischees.
Sexualisierung
Wenn Menschen auf eine Weise dargestellt werden, die den Fokus alleine auf ihr "sexy" Aussehen lenkt, spricht man von Sexualisierung. Insbesondere Körper von Frauen werden ohne Zusammenhang zum beworbenen Produkt gezeigt. So soll eine Frau im Bikini "Lust" auf das beworbene Auto machen. Oft werden Menschen ganz auf einzelne Körperteile reduziert: gespreizte weibliche Beine oder männliche muskulöse Oberkörper, gepaart mit einem zweideutigen Werbespruch. Bild und Text zusammen lassen dann den Eindruck entstehen, dass diese Menschen, wie das Produkt, gekauft werden können.
Werbung im Kölner Stadtgebiet
Wir haben uns mit Abschluss des Werbenutzungsvertrags ausdrücklich gegen Werbung ausgesprochen, die sexistische Botschaften enthält. Sexistische Werbung darf auf unseren öffentlichen Flächen nicht plakatiert werden.
Werbung auf öffentlichen Flächen
Auf öffentlichen Flächen in Köln ist sexistische Werbung verboten. Hier können wir die Werbung schnell entfernen lassen.
Öffentliche Flächen im Sinne des Werbenutzungsvertrages sind:
- Öffentliches Straßenland
- U-Bahn und Stadtbahnbereich
- Grundstücke und Tiefgaragen im Eigentum der Stadt Köln
Werbung auf privaten Grundstücken
Grundstückseigentümer*innen können ihre Hauswände oder andere Flächen für Werbung nutzen lassen. Hier können wir als Stadt Köln nicht selbst handeln. Deshalb bitten wir die Eigentümer*innen und die Werbetreibenden, auf solche Werbung freiwillig zu verzichten.
Fahrzeuge gehören meist Privatpersonen. Auch hier können wir nicht gegen die Werbung vorgehen. Wir bitten deshalb die Eigentümer*innen, freiwillig auf sexistische Werbung auf ihren Fahrzeugen zu verzichten.
Bewegliche Werbeträger im öffentlichen Raum
Bewegliche Werbeträger wie Anhänger und Fahrräder sind grundsätzlich in Köln gestattet. Wenn sie dauerhaft an einem Ort stehen bleiben sollen, ist eine Sondernutzungserlaubnis nötig. Bei sexistischer Werbung wird die Erlaubnis nicht erteilt.
Werbung für Bordelle
Prostitution ist in Deutschland nicht strafbar, deshalb kann auch "Bordellwerbung" nicht verboten werden. Sie muss aber bestimmte Richtlinien einhalten: Es darf weder für sexuelle Handlungen mit Schwangeren geworben werden noch für sexuelle Handlungen ohne Kondom. Bordellwerbung muss vor allem den Jugendschutz gewährleisten. Aus diesem Grund ist sie auf Schulwegen verboten. Das kommunale Ordnungsamt entscheidet in jedem Einzelfall, ob die Bordellwerbung bleiben darf oder nicht.
Sexistische Werbung melden
Sag's uns!
Sie haben eine sexistische Werbung in Köln entdeckt? Hinweise können Sie mit wenigen Klicks über unser Meldeportal "Sag's uns!" einreichen.
Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern geht Beschwerden von Bürger*innen über sexistische Werbung nach.
- Bei Beschwerden über sexistische Werbung auf Plakatflächen wird im ersten Schritt geprüft, ob die Werbung vom städtischen Werbenutzungsvertrag erfasst wird. Ist das der Fall, werden die Vermarkter*innen der Werbeflächen aufgefordert die Werbung sofort zu entfernen.
- Bei Werbung auf Privatgrundstücken sind die Möglichkeiten begrenzt. Hier appellieren wir zum Beispiel an den Haus- und Grundbesitzerverein und die Vermarkter*innen von Werbeflächen, freiwillig auf sexistische Werbung zu verzichten.
- Bei Werbung auf Autos, Lieferwagen, Anhängern und auf Fahrradständern fordern wir die werbenden Firma auf, diese Werbung zu entfernen.
- Bei beweglichen Werbeträgern im öffentlichen Raum ist das kommunale Ordnungsamt einzuschalten. Dies muss unverzüglich geschehen, denn es sind Fristen zu beachten.
Weitere Beschwerdemöglichkeiten
Telefonisch ist eine Beschwerde über das Bürgertelefon möglich: 115 oder 0221 / 221-0
Zusätzlich können Sie sich bei kommerzieller sexistischer Werbung beim Deutschen Werberat melden:
Deutscher Werberat
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Telefon: 030 / 590099700