Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2022 das Förderprogramm "Gleichstellung von Frauen und Männern" beschlossen.
Das Programm fördert und unterstützt Vereine, Initiativen und Projekte, die in verschiedenen Handlungsfeldern Themen wie tradierte geschlechtsspezifische Rollenzuweisungen, gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Mädchen oder Gewalt und Diskriminierung aufgreifen und die Gleichstellung von Frauen und Männern in unserer Stadtgesellschaft voranbringen.
Die Antragsfrist für das Förderprogramm zur Gleichstellung von Frauen und Männern 2025 endet am Mittwoch, 30. April 2025.
Wer und was wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Institutionen, Organisationen, Vereine, Projekte sowie Initiativen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel haben, in Köln ihren Sitz haben oder hier wirken und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Auch in Köln wirkende Einzelpersonen sind antragsberechtigt. Politische Vereinigungen können nur in Kooperation mit freien Trägern einen Förderantrag stellen.
Wir fördern Projekte in Köln, die der Gleichstellung von Frauen und Männern dienen und sich auf mindestens eines der folgenden Handlungsfelder beziehen:
- Rollentradierung
- Teilhabe am Arbeitsmarkt
- Teilhabe in Politik und Gesellschaft
- Gewalt und Diskriminierung
Mehr Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie in der Richtlinie zum Förderprogramm "Gleichstellung von Frauen und Männern":
Wie hoch ist die Fördersumme?
Für das Förderprogramm stehen in diesem Jahr 100.000 Euro zur Verfügung. Die Höhe der einzelnen Förderungen beträgt 500 Euro bis 15.000 Euro.
Wie stelle ich einen Antrag?
Ihr Antrag muss die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen inklusive Finanzplan enthalten. Bei (eingetragenen) Vereinen benötigen wir außerdem eine Kopie der Satzung sowie einen Vereinsregisterauszug.
ACHTUNG:
Bevor Sie das Antragsformular ausfüllen, laden Sie es sich bitte runter.
Bitte senden Sie uns die ausgefüllten Unterlagen bis Mittwoch, 30. April 2025, per E-Mail zu.
Hinweise zum Finanzplan
Fügen Sie Ihrem Förderantrag bitte einen Finanzplan bei, der die einzelnen Finanzpositionen enthält. Die Gesamtsumme der Ausgaben muss mit der gegenüber gestellten Finanzierung der Ausgaben übereinstimmen. Der Eigenanteil von mindestens 10 Prozent kann durch Eigenmittel, Drittmittel oder Ehrenamt gedeckt werden (ein Eigenanteil durch ehrenamtliche Arbeit darf 20 Prozent des gesamten Eigenanteils nicht überschreiten). Eine ehrenamtliche Tätigkeit kann mit 10 Euro – bei besonderer Qualifikation mit 11 bis 20 Euro – pro Stunde abgerechnet werden. Name und Nachweis über die besondere Qualifikation sowie der Nachweis der eingesetzten Stunden müssen beim Verwendungsnachweis angegeben werden.
Wenn Sie Interesse an der Förderung haben, empfehlen wir Ihnen, sich möglichst frühzeitig von uns beraten zu lassen – spätestens zwei Wochen vor Fristende. Rufen Sie uns gerne unter 0221 / 221-26348 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular, damit wir Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihrer Projektidee geben können.
Datenschutzverordnung
Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Datenschutzverordnung.
Welche Fristen gibt es?
- Frist zur Antragstellung: 30. April 2025
- maximale Projektdauer: 24 Monate
- Projektstart: zwischen 1. Juli 2025 und 30. September 2025
- Projektende: spätestens 31. August 2027
Wir legen dem Ausschuss für die Gleichstellung einen Vorschlag zur Bewilligung der Projektanträge vor; voraussichtlich für die Sitzung am 30. Juni 2025. Die Auszahlung der bewilligten Summe erfolgt im Anschluss an die Entscheidung des Ausschusses.