Wir fördern und unterstützen Vereine, Einzelpersonen, Initiativen und Projekte, die die Gleichstellung von Frauen und Männern in unserer Stadtgesellschaft voranbringen. Dazu gehören zum Beispiel die Auseinandersetzung mit traditionellen geschlechtsspezifischen Rollenzuweisungen, der Einsatz für gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Mädchen sowie Schutz vor Gewalt und Diskriminierung.
Das Förderprogramm wurde durch den Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern in seiner Sitzung am 13. Juni 2022 beschlossen.
Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Förderung gelten und wie Sie die Förderung beantragen können.
Die Antragsfrist endet am Sonntag, 31. Mai 2026.
Wer und was wird gefördert?
Antragsberechtigt sind
- Institutionen
- Organisationen
- Vereine
- Projekte
- Initiativen
die die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel haben, in Köln ihren Sitz haben oder hier wirken und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Auch in Köln wirkende Einzelpersonen sind antragsberechtigt.
Politische Vereinigungen können keinen Förderantrag stellen.
Ihr Projekt muss sich auf mindestens eins der folgenden Handlungsfelder beziehen:
- Rollentradierung
- Teilhabe am Arbeitsmarkt
- Teilhabe in Politik und Gesellschaft
- Gewalt und Diskriminierung
Mehr Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie in unseren Richtlinien:
Wie hoch ist die Fördersumme?
Die Höhe der einzelnen Förderungen beträgt 500 bis 15.000 Euro. Für das Förderprogramm stehen in diesem Jahr insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung.
Wie stelle ich einen Antrag?
Ihr Antrag muss die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen inklusive Finanzplan enthalten. Bei Vereinen benötigen wir außerdem eine Kopie der Satzung sowie einen Vereinsregisterauszug.
Bevor Sie das Antragsformular ausfüllen, laden Sie es sich bitte herunter.
Bitte senden Sie uns die ausgefüllten Unterlagen bis Sonntag, 31. Mai 2026, per E-Mail zu.
Finanzplan
Fügen Sie Ihrem Förderantrag bitte einen Finanzplan bei, der die einzelnen Finanzpositionen enthält. Ihre Kosten müssen der Summe Ihrer Finanzierung entsprechen. Sie können den Eigenanteil von mindestens 10 Prozent durch Eigenmittel, Drittmittel oder Ehrenamt decken. Ein Eigenanteil durch ehrenamtliche Arbeit darf 20 Prozent des gesamten Eigenanteils nicht überschreiten. Sie können ehrenamtliche Tätigkeit mit 10 Euro pro Stunde abrechnen, bei besonderer Qualifikation mit 11 bis 20 Euro pro Stunde. Sie müssen Name und Nachweis über die besondere Qualifikation sowie den Nachweis der eingesetzten Stunden beim Verwendungsnachweis angeben.
Wenn Sie Interesse an der Förderung haben, empfehlen wir Ihnen, sich möglichst frühzeitig von uns beraten zu lassen – spätestens zwei Wochen vor Fristende. Rufen Sie uns gerne unter 0221 / 221-26348 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular, damit wir Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihrer Projektidee geben können.
Datenschutzverordnung
Beachten Sie bitte unsere Hinweise zum Datenschutz.
Welche Fristen gibt es?
- Frist zur Antragstellung: 31. Mai 2026
- maximale Projektdauer: 24 Monate
- Projektstart: zwischen 1. November 2026 und 31. Januar 2027
- Projektende: spätestens 30. Januar 2029
Wir legen dem Ausschuss für die Gleichstellung einen Vorschlag zur Bewilligung der Projektanträge vor, voraussichtlich in der Sitzung am 5. Oktober 2026. Die Auszahlung der bewilligten Summe erfolgt im Anschluss an die Entscheidung des Ausschusses.