Die Bewerbungsfrist zur Wahlperiode 2024 bis 2028 ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Die Bewerbungsfrist für die Wahlperiode 2029 bis 2033 startet Ende 2027.
Als Schöff*in sind Sie ehrenamtlicher*ehrenamtliche Richter*in in der Strafgerichtsbarkeit und beim Amts- oder Landgericht Köln tätig. Das Schöffenamt ist das wohl anspruchs- und verantwortungsvollste Amt, das der Staat Ihnen übertragen kann. Gemeinsam mit den Berufsrichter*innen entscheiden Sie insbesondere über die Schuld und gegebenenfalls über die Strafe der angeklagten Person.
Schöff*innen können bis zu zwölf Mal im Jahr zu Sitzungen herangezogen werden. Das Gericht muss von Anfang bis Ende in unveränderter Besetzung tagen. Deshalb müssen Sie auch an Fortsetzungsterminen teilnehmen, wenn diese notwendig sind. Als Hauptschöff*in werden Ihnen die Sitzungstermine zum Jahresbeginn mitgeteilt.
Wer kann Schöff*in werden?
Sie können sich bewerben, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- die deutsche Sprache ausreichend beherrschen,
- zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen Sie ein Ermittlungsverfahren schwebt, das zum Verlust der Ehrenämter führen könnte,
- zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre, aber nicht älter als 69 Jahre sind und
- zum Zeitpunkt der Wahl in Köln wohnen.
Ich bin berufstätig – kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja! Als Schöff*in haben Sie einen Anspruch darauf, für die Dauer der Amtsausübung von Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in freigestellt zu werden. Urlaubstage müssen Sie dafür nicht opfern. Daraus dürfen sich für Arbeitnehmende keine Nachteile ergeben. Eine Befreiung von einzelnen Sitzungstagen ist aber nur bei (körperlicher) Verhinderung oder Unzumutbarkeit des Sitzungsdienstes möglich. Dabei wird die Unzumutbarkeit aus beruflichen Gründen nach einem strengen Maßstab bemessen.
Für die mit der Ausübung dieses Ehrenamtes verbundenen Kosten werden Sie entschädigt (§§ 1 bis 7, 15 bis 18 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz).
Wir freuen uns über Ihr Interesse
Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben und die Voraussetzungen erfüllen, stehen wir Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung. Wenn eine Bewerbungsphase geöffnet wird, finden Sie hier das Bewerbungsformular.
Die Bewerbungsfrist zur Wahlperiode 2024 bis 2028 ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Die Bewerbungsfrist für die Wahlperiode 2029 bis 2033 startet Ende 2027.
Sofern Ihre Bewerbung fristgerecht bei uns eingegangen ist, werden Sie in der Vorschlagsliste der Schöff*innen berücksichtigt.
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Postfach: 10 35 64Telefon: 0221 / 221-22005
Telefax: 0221 / 221-23011