Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen verfolgt das Ziel, engagierte Menschen mit ihren Organisationen und Initiativen zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für ihr Engagement zu verbessern. Daher hat sie am 2. Februar 2021 eine Engagementstrategie beschlossen.
Eines der ersten Projekte, das im Jahr 2021 im Rahmen dieser Strategie umgesetzt wurde, ist das Kleinstförderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement". Hierfür stellt das Land auch 2023 insgesamt zwei Millionen Euro zur Verfügung. Wie andere Kreise und kreisfreie Städte unterstützen wir das Land bei der Umsetzung des Förderprogramms und damit bei der Weitergabe der Mittel.
Wie und bis wann kann ich einen Förderantrag stellen?
Sie beantragen die Förderung über ein Antragsformular, in das Sie eine kurze Beschreibung der geplanten Maßnahme und eine Aufstellung der voraussichtlichen förderfähigen Ausgaben eintragen. Über Anträge von Kölner Vereinen, Organisationen oder Initiativen entscheiden wir als zuständige Bewilligungsbehörde.
Vom 1. Januar bis 1. November 2023 können Sie Ihren Antrag einreichen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bearbeitung der Anträge und die Verfügbarkeit der Mittel erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs bei uns. Pro Jahr ist maximal eine Förderung möglich.
Ihren Antrag stellen Sie über das Portal des Landes Nordrhein-Westfalen. Bitte denken Sie nach der Antragstellung daran, Ihren Förderantrag auch unterschrieben einzureichen.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Antragsberechtigt sind Vereine, Organisationen und Initiativen in Nordrhein-Westfalen.
Was kann gefördert werden?
Gefördert wird bürgerschaftliches Engagement, das einen Mehrwert für das gesellschaftliche Miteinander darstellt. Das Land legt jedes Jahr ein Schwerpunktthema für die Förderung fest. Das Thema für 2023 lautet: "Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement leben".
Förderfähig ist Ihre Maßnahme nur, wenn sie vor der Förderzusage (Bewilligung) noch nicht begonnen wurde. Geförderte Projekte müssen Sie bis zum 31. Dezember 2023 abschließen.
Welche Ausgaben sind förderfähig?
Förderfähig sind alle entstandenen Kosten der Maßnahme, beispielsweise für Material oder Öffentlichkeitsarbeit. Auch können Sie im Rahmen des Engagements erbrachte Arbeitsstunden geltend machen: pro geleistete Arbeitsstunde pauschal 15 Euro. Diese Kostenposition darf jedoch nicht mehr als 20 Prozent der gesamten förderfähigen Ausgaben ausmachen. Allgemeine Verwaltungsausgaben werden nicht gefördert. Darunter fallen alle Ausgaben, die auch ohne das Projekt entstehen, zum Beispiel Büromiete oder Kontoführungsgebühren.
Wie hoch sind die Fördergelder je Projekt?
Je bewilligter Maßnahme gewähren wir einen Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung. Dabei dürfen die gesamten förderfähigen Ausgaben der Maßnahme nicht unter 1.000 Euro liegen.
Bis wann muss ich einen Verwendungsnachweis erstellen?
Bitte legen Sie uns bis zum 28. Februar des Folgejahres einen vereinfachten Verwendungsnachweis vor. Die erforderlichen Dokumente hierfür können Sie im Portal des Landes herunterladen.
Haben Sie Fragen?
Wenden Sie sich gerne an uns:
Brückenstraße 5-11
50667 KölnTelefon: 0221 / 221-22250
E-Mail an: ehrenamt@stadt-koeln.de