Der Beratungsauftrag des Expert*innengremiums wurde im Jahr 2024 abgeschlossen. Der Maßnahmenkatalog "Dekoloniales Köln – Handlungsempfehlungen des Expert*innengremiums (Post)koloniales Erbe Köln" wurde am 26. April 2024 im Historischen Rathaus an Oberbürgermeisterin Henriette Reker überreicht.
Die Handlungsempfehlungen sollen dazu beitragen, strukturelle Benachteiligungen, Alltagsrassismus und Diskriminierungen in Folge kolonialer Stereotype entgegenzuwirken. Sie geben konkrete Handlungsoptionen für den Umgang mit dem Kolonialen Erbe im öffentlichen Raum. Ebenso öffnen sie den Raum für den Dialog und die Beteiligung von Stadtgesellschaft, von Rassismus Betroffenen und den Communities und Initiativen des (post)kolonialen Diskurses.
Dank des Engagements der Mitglieder des Expert*innengremiums und auf Grundlage der intensiven Arbeit von zivilgesellschaftlichen Initiativen, Gruppen und Vereinen, konnte der Maßnahmenkatalog "Dekoloniales Köln – Handlungsempfehlungen des Expert*innengremiums (Post)koloniales Erbe Kölns" als Zielvorgabe für ein dekoloniales Köln erarbeitet werden. Er umfasst Maßnahmen in acht Themenfeldern (Bildung, Erinnerungskultur, Gadjé-Rassismus, Gesundheit, Jugend, Restitution, Sicherheit, Sprache) und ein Positionspapier zur Benennung von Straßennamen. Sie reichen Maßnahmen von Forderungen einer dauerhaften Bildungsstätte, die Überarbeitung von Formularen und Kommunikationsmitteln, um diskriminierungsfreie Sprache und vielfältige Lebensrealitäten abzubilden bis hin zu (Weiter)-Bildungsmodulen in Lehrer*innenbildung, Sozialberufen und im Gesundheitssystem. Im Bereich Erinnerungskultur wird mehr im Bereich der wissenschaftlichen Aufarbeitung und der Rolle Kölns in der Kolonialgeschichte empfohlen sowie eine kritische Aufarbeitung von Straßennamen und Denkmälern vorgeschlagen. Nicht alle Empfehlungen liegen jedoch in ihrer Umsetzung in unserer Verantwortung.
Handlungsempfehlungen
Den Maßnahmenkatalog finden Sie hier:
Die Stadtverwaltung hat die Handlungsempfehlungen hinsichtlich ihrer kommunalen Zuständigkeit, Realisierbarkeit und Finanzierbarkeit geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung finden Sie hier:
Die Prüfung ergab, dass von den insgesamt 130 Handlungsempfehlungen 65 Empfehlungen nicht in kommunaler Zuständigkeit liegen, sondern die Landes- oder Bundesebene, die Bezirksregierung oder freie Träger im Gesundheits- oder Bildungswesen adressieren. 59 Handlungsempfehlungen liegen in kommunaler Zuständigkeit. Vier Handlungsempfehlungen beinhalten keinen konkreten Auftrag und haben einen rein appellativen Charakter. Zwei Maßnahmen wurden als nicht umsetzbar eingeschätzt.
Einen Überblick über die Umsetzbarkeitsprüfung der Verwaltung bietet diese Beantwortung einer Anfrage zum Thema im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration:
* Der Begriff Gadjé-Rassismus bezeichnet den Rassismus von Nicht-Rom*nja (= Gadjé) gegenüber Sinti*zze und Rom*nja.