Die Bundesagentur für Arbeit bietet Menschen mit Behinderung vielfältige Unterstützungen zur Integration in Ausbildung und Arbeit an.

Im Folgenden nennen wir Ihnen einige informative Seiten der Agentur für Arbeit. Die hier beschriebenen Leistungen können Sie nur erhalten, wenn die Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist. 

  • Ärztlicher Dienst
    Gesundheitliche Probleme sind häufig die Ursache dafür, dass Arbeitsuchende bestimmte Arbeiten und Tätigkeiten nicht mehr ausüben können.
    Wenn die Agentur für Arbeit Sie betreut, ist sie per Gesetz verpflichtet Ihre Eignung und Leistungsfähigkeit bei der Arbeitsvermittlung und bei der Prüfung von Leistungsansprüchen angemessen zu berücksichtigen.
  • Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
    Die Berufsberatung fördert die Berufsausbildung von lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten Auszubildenden. Sie hilft Ihnen, wenn Sie in eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb ohne Förderung nicht vermittelt werden können oder der Abbruch Ihrer Ausbildung droht.
  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
    Die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen können Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ermöglichen.
  • Finanzielle Hilfen
    Menschen mit Behinderungen können Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Ausbildungs- oder Übergangsgeld erhalten.
    Ob Sie Anspruch auf eine dieser Leistungen haben, können Sie bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater erfragen.
  • Psychologischer Dienst
    Sollten Sie Unterstützung bei beruflichen Fragen und Problemen benötigen, dann hilft Ihnen der Psychologische Dienst. Diesen gibt es in jeder der 180 Agenturen für Arbeit.
Hilfen der Bundesagentur für Arbeit