Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, Europäische Union plus Island, Liechtenstein und Norwegen) besitzen, dürfen Sie ohne Visum in jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und in die Schweiz einreisen. Dafür benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Sie dürfen sich ohne besondere Erlaubnis in den genannten Mitgliedstaaten aufhalten und dort arbeiten. Dieses Recht nennt sich Freizügigkeit.

Mit welcher Staatsangehörigkeit kann ich die Freizügigkeit nutzen?

Angehörige folgender Staaten genießen grundsätzlich Freizügigkeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.

Aufenthalt über drei Monate

Sie dürfen sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind selbständig oder arbeiten angestellt
  • Sie studieren oder absolvieren eine Ausbildung 
  • Sie suchen eine Arbeit. Nach sechs Monaten müssen Sie nachweisen, dass Sie Aussicht darauf haben, eine Arbeitsstelle zu finden.

Sie können sich immer länger als drei Monate in Deutschland aufhalten, wenn Ihr Lebensunterhalt gesichert ist und Sie krankenversichert sind.

Erhalte ich einen Nachweis über mein Recht auf Freizügigkeit?

Sie brauchen bei einem Umzug nach Deutschland keine besonderen Formalitäten zu erfüllen. Wenn Sie in Köln wohnen möchten, müssen Sie sich lediglich bei einem unserer Kundenzentren anmelden.

Wohnsitz anmelden

Bei uns müssen Sie nicht vorsprechen. Ihnen wird keine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt. Ihr Personalausweis oder Reisepass genügt, um nachzuweisen, dass Sie in Deutschland arbeiten dürfen. 

Besonderheit für Staatsangehörige aus der Schweiz

Sollten Sie aus praktischen Gründen Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland nachweisen wollen, dann stellen Sie bei unserem Bezirksausländeramt einen Antrag auf Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels, der Ihr Aufenthaltsrecht bescheinigt. Zuständig für Sie ist das Bezirksausländeramt, in dessen Bezirk Sie wohnen. 

Kontaktdaten Bezirksausländerämter

Dürfen mich Personen aus anderen Staaten begleiten?

Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz besitzen, gehören zum Personenkreis Drittstaatsangehörige. Drittstaatsangehörige Personen können zusammen mit Ihnen einreisen. 

Informationen zur Einreise und Aufenthalt als Begleitung einer freizügigkeitsberechtigten Person

Wie erwerbe ich ein Daueraufenthaltsrecht?

Wenn Sie sich länger als fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, haben Sie ein sogenanntes Daueraufenthaltsrecht. Über dieses Daueraufenthaltsrecht stellen wir Ihnen eine Bescheinigung aus.

Um ein Daueraufenthaltsrecht zu erhalten, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen erwerbstätig oder selbständig sein 
  • ausreichende Existenzmittel und ausreichenden Krankenversicherungsschutz besitzen, also keine Sozialleistungen beziehen.

Die gleichen Voraussetzungen gelten für Ihre Familienangehörigen. Diese erhalten als Nachweis für ihr Daueraufenthaltsrecht eine Daueraufenthaltskarte.