Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Einbürgerung.

Kann ich auch eingebürgert werden, wenn ich noch nicht seit fünf Jahren in Deutschland lebe?

Ja, eine Verkürzung der Aufenthaltszeit auf bis zu drei Jahren ist möglich, wenn Sie besondere Integrationsleistungen nachweisen können.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: 

Besondere Integrationsleistungen für die Einbürgerung

Muss ich meine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben?

Nein, nach deutschem Recht können Sie nach der Einbürgerung mehrere Staatsangehörigkeiten haben. Es kann sein, dass das Recht Ihres Herkunftslandes keine doppelte Staatsangehörigkeit zulässt. Erkundigen Sie sich bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Herkunftslandes, ob die Einbürgerung in Deutschland den Verlust Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit bedeutet.

Ich bin rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt worden. Kann ich mich trotzdem einbürgern lassen?

Wenn Sie wegen einer Straftat im In- oder Ausland verurteilt worden sind, ist eine Einbürgerung in der Regel nicht möglich. Eine Ausnhame besteht bei einer Verurteilung zu einer geringfügigen Straftat. Das ist der Fall bei:

  • Einmaligen Verurteilungen oder Verwarnungen und Bußgelder, zum Beispiel wegen einer Ordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrsordnung
  • Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen
  • Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten auf Bewährung, wenn diese nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen wurden

Eine Einbürgerung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn bei der Verurteilung festgestellt wurde, dass Sie die Straftat aus rassistischen, antisemitischen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründen begangen haben.

Meine persönlichen Angaben haben sich seit der Antragsstellung geändert. Muss ich diese mitteilen?

Ja, sie müssen alle Änderungen zu Ihren ursprünglichen Angaben direkt mitteilen. Änderungen sind zum Beispiel:

  • wenn sich Ihre Adresse geändert hat
  • wenn Sie einen anderen Nachnamen haben, weil Sie geheiratet haben
  • wenn Sie Ihre Arbeitsstelle gewechselt oder verloren haben

Bitte verwenden Sie für die Mitteilung unser Kontaktformular. Als Anliegen geben Sie bitte Nachfrage/Anfrage zu einem laufenden Einbürgerungsverfahren an. Sollte Ihnen bereits ein Aktenzeichen vorliegen, geben Sie dieses bitte immer an.

Kontaktformular Einbürgerung

Mein Nationalpass oder mein Aufenthaltstitel läuft bald ab. Muss ich das Dokument verlängern lassen, obwohl ich bereits die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt habe?

Ja, Sie benötigen für Ihre Einbürgerung gültige Dokumente. Das gilt bis zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Ihr Antrag hat darauf keinen Einfluss. Wir können Ihnen nicht sagen, wie lange Ihr Einbürgerungsverfahren dauert. Es ist daher wichtig, Ihre bisherigen Dokumente immer zu verlängern.

Kann ich reisen, auch wenn ich noch nicht eingebürgert bin?

Ja, solange Sie noch nicht eingebürgert sind, reisen Sie weiterhin mit Ihrem aktuellen Reisepass Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit. Stellen Sie sicher, dass dieser Reisepass gültig ist und klären Sie die Visabestimmungen für das jeweilige Land, in das Sie reisen möchten. 

Kann ich meine frühere Staatsangehörigkeit wieder annehmen?

Ja, Sie können Ihre frühere Staatsangehörigkeit wieder annehmen. Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetztes ist die Mehrstaatigkeit nun grundsätzlich erlaubt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Auslandsvertretung für weitere Informationen und zur Klärung der individuellen Voraussetzungen.

Was passiert mit dem Auflagenbescheid bei türkischen Staatsangehörigen?

Seit der Einführung der doppelten Staatsangehörigkeit hat sich für türkische Staatsangehörige eine Änderung ergeben. Türkische Antragstellende, die zusammen mit ihrer Einbürgerungsurkunde einen Bescheid erhalten haben, der sie verpflichtet, die türkische Staatsangehörigkeit abzulegen, sind nun von dieser Auflage befreit. Der Auflagenbescheid kann daher als gegenstandslos betrachtet werden und Sie erhalten keinen gesonderten Aufhebungsbescheid. Eine Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit muss daher nicht mehr erfolgen.