Bis 2020 gab es in der Stadtverwaltung Köln keine dienststellenübergreifende Datenbank zur Erfassung von als "gefährlich" einzustufenden Personen. Im Dezember 2019 ist ein Mitarbeiter aus der Kämmerei bei einem Außendiensteinsatz durch einen Messerangriff getötet worden. Knapp vier Monate später, im April 2020, konnte mit dem "Zentralen Melde- und Auskunftssystem bei Gefährdungen von Mitarbeitenden" (ZeMAG) stadtintern eine zentrale Lösung eingeführt werden. In den ersten fünf Jahren wurden 429 Vorfälle gemeldet.
Die Datenbank ist zentral im stadtinternen Intranet erreichbar und bietet allen zugriffsberechtigten Mitarbeitenden die Möglichkeit, vor einem anstehenden Kontakt im Innen- oder Außendienst vorab zu überprüfen, ob ein Adressat bereits auffällig gegen Mitarbeitende war. Falls eine Person als "gefährlich" eingestuft wird, können vor einem Zusammentreffen vorbeugende Maßnahmen eingeleitet werden. Für Beschäftigte im Außendienst steht seit Juni 2021 zusätzlich eine mobile Version auf dem Diensthandy zur Verfügung.
Gesetzliche Grundlage für die Erfassung der Daten von gefährlichen Personen in ZeMAG ist das Beschäftigtenschutzgesetz (BSchG) NRW.
Ein Eintrag kann demnach vorgenommen werden, wenn eine Person durch ihr Verhalten Anlass für ein Hausverbot bei uns gegeben hat oder der Verdacht einer Straftat in Zusammenhang mit einer Verwaltungstätigkeit besteht.
Das sind zum Beispiel Bedrohungen, Beleidigungen und Verletzungen von unseren Mitarbeitenden oder Sachbeschädigungen an Gebäuden oder sonstigem Eigentum von uns.