Sie vermissen ein entlaufenes Tier? Sie möchten eine Veranstaltung oder von Ihnen angebotene Dienstleistungen bewerben?

So bitte nicht: 

Überall fallen sie unangenehm auf: Plakate, Aufkleber, Zettelaushänge an Verkehrsschildern, Ampel- und Laternenmasten, an Geländern, Strom- und Postkästen, Abfallbehältern, Parkscheinautomaten und anderen öffentlichen und städtischen Einrichtungen.

Das gefällt nicht allen, vor allem denjenigen nicht, die sich für ein sauberes und attraktives Stadtbild einsetzen. Außerdem verursacht die Beseitigung dieser Aushänge und die Entfernung und Säuberung von Rückständen der Plakate und Aushänge hohe Kosten. 

 

Wildplakatieren ist verboten

Das Besprühen, Bekleben und Beschmieren von Verkehrszeichen, Ampelanlagen und anderen öffentlichen Einrichtungen ist gemäß der Kölner Stadtordnung verboten (Wildplakatierung). Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die verfolgt und mit einem Bußgeld geahndet wird (§ 3 Absatz 3 der Kölner Stadtordnung).

 

Kölner Stadtordnung, 11. Juli 2020
PDF, 10639 kb

Wer genehmigt eine Plakataktion?

Wir genehmigen keine Plakatierungen. Ausnahmen bilden nur städtische Eigenwerbung und Wahlwerbung. Bitte wenden Sie sich für Plakataktionen an entsprechende Außenwerbefirmen.

Sofern Sie Werbung (Plakate, Transparente, Firmenhinweisschilder, zum Beispiel) im öffentlichen Raum anbringen wollen, beantragen Sie das beziehungsweise buchen Sie das über die städtische Werbevertragspartnerin, Firma Ströer.  

Außenwerbung Ströer Media Deutschland GmbH

Sind Sie als Eigentümer*in betroffen?

Wenn Ihr Grundstück, Fassade oder Zaun "wild" beklebt oder plakatiert wurde, können Sie uns gerne Bescheid geben:

Stadt Köln
Amt für öffentliche Ordnung

Postfach 10 35 64
50475 Köln

Telefon: 0221 / 221-26673

Ordnungsamt Stadt Köln

Graffiti - da kümmert sich KASA drum

Bei illegaler Wandmalerei oder Farbschmiererei wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle KASA (Kölner Anti-Spray Aktion).

Geschäftsstelle der Kölner Anti-Spray-Aktion KASA