Wer in der Öffentlichkeit musizieren oder andere darstellende Kunst präsentieren will, muss sich an bestimmte Spielregeln halten.

Allgemein – Welche Regelungen gibt es in Köln?

Die Vorgaben für Straßenkunst sind in der Kölner Stadtordnung (KSO) verankert.

Nach Paragraph 9 KSO darf nur in den ersten 30 Minuten einer vollen Stunde musiziert und dargeboten werden. Zwischen 21:30 und 10 Uhr ist spielfreie Zeit. Verboten sind zudem lautstarke Darbietungen, die eine erhebliche Belästigung für andere darstellen.

Seit 2018 gilt außerdem ein generelles Verbot von Lautsprechern und Verstärkern. Des Weiteren macht die Kölner Stadtordnung auch Vorgaben für den Standort. Nach 30 Minuten muss der Standort gewechselt werden.

 

Der neue Spielort muss so gelegen sein, dass am vorherigen Spielort die Musik oder Darbietung nicht mehr hörbar ist, mindestens aber 300 Meter entfernt. Jeder Standort darf am Tag nur einmal aufgesucht werden.

Auch sind nach Paragraph 10 der Kölner Stadtordnung Störungen der Ruhe in Krankenhäusern, Heimen für ältere Menschen und anderen schutzwürdigen Einrichtungen sowie die Störung von Gottesdiensten und Prozessionen, Unterricht an Schulen und anderen schutzwürdigen Veranstaltungen untersagt.

Infos zur Kölner Stadtordnung

Neue Regelungen Domumfeld – was ist hier erlaubt?

Seit dem 23. Juli 2020 darf im Umfeld des Kölner Domes nur noch an vier Standorten Straßenmusik in einer angemessenen Lautstärke dargeboten werden. Die Orte sind entsprechend markiert und befinden sich

  • auf dem Bahnhofsvorplatz,
  • in der Nähe des Hauptportales des Domes (Domplatte/Domkloster),
  • auf dem Roncalliplatz in der Höhe des Einganges zum Römisch-Germanischen Museum
  • sowie Am Domhof/Museum Ludwig.

An den Spielorten – die einen Durchmesser von acht Metern haben – wird die Lautstärke der Kunstschaffenden überwacht. Die Standorte sind mit Schallmessgeräten ausgestattet, die bei Überschreitung des definierten Schallpegels ein Leuchtsignal zeigen. Passen die Musizierenden die Lautstärke nicht an, wird der Ordnungsdienst informiert. Die Überschreitungen werden nach datenschutzrechtlichen Vorgaben zur Beweissicherung vorübergehend gespeichert.

Im Rahmen einer Übergangsphase wird der Ordnungsdienst die Musizierenden über die Neuregelung informieren. Danach wird er Verstöße gegen die neue Standort-Regelungen und die bestehenden Vorschriften konsequent ahnden, zum Beispiel Verstöße gegen das Verstärker- und Lautsprecher-Verbot, die spielfreie Zeit, den Standortwechsel oder bei erheblicher Belästigung.

Neue Regelungen Domumfeld – Örtlichkeiten

Außerhalb der vier erlaubten Standorte ist das Musizieren im Domumfeld untersagt. In den Bereich fallen:

 

  • gesamte Bahnhofsvorplatz inklusive Chargesheimerplatz
  • Trankgasse
  • Unter Fetthennen
  • Wallrafplatz bis zum Beginn der Hohe Straße einschließlich Passage
  • Am Hof
  • Roncalliplatz
  • Kurt-Hackenberg-Platz
  • Gebiet von der Große Neugasse/Bischofsgartenstraße bis zur Straße Am Frankenturm
  • Heinrich-Böll-Platz
  • Am Domhof bis zum Rheingarten

 

Karte zum Download
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Neue Regelungen Domumfeld – Historie

Um die Belastung durch Straßenmusik rund um den Dom einzudämmen, hat die Stadt Köln Gespräche mit Betroffenen, Straßenmusizierenden, Polizei, Ordnungsamt und weiteren Fachleuten geführt. Das Ergebnis sind gemeinsam entwickelte Lösungsmöglichkeiten, die über zwei Jahre hinweg in der Praxis getestet werden. Das hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am Donnerstag, 18. Juni 2020, beschlossen.

Lärmgutachter hatten geeignete Spielstandorte ermittelt, die in Lage und Entfernung zueinander so angeordnet sind, dass sie schalltechnisch nicht konkurrieren.

Seit Jahren beklagen sich Anwohnende, Praxen und der Einzelhandel im Umfeld des Wallrafplatzes über die häufig extreme Lautstärke von Straßenmusik. Das Areal rund um den Dom zieht zahlreiche Künstlerinnen und Künstler an, sodass sich die Darbietungen häufig akustisch überschneiden und zu unangenehmen Dissonanzen führen. Der Stadt Köln wurde mit Klagen gedroht, wenn sie in diesem besonders intensiv bespielten Bereich nicht für Ruhe sorgt.

Die beschlossenen Neuerungen werden in einer rund zweijährigen Pilotphase erprobt und die Erkenntnisse dann ausgewertet. Wenn sich die Maßnahmen bewähren, könnten sie langfristig umgesetzt werden.

 

Pressemitteilung zu neuen Regelungen im Domumfeld