In Neubrück haben im Bereich Neubrücker Ring, Rather Kirchweg und Hüttenweg Luftbildauswertungen und Flächen-Untersuchungen des Erdreichs stattgefunden. Dabei ergaben sich Verdachtsmomente für mögliche Kampfmittel. Damit geklärt werden kann, ob es sich um Munition oder einen Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg handelt, müssen die Verdachtsmomente aufgegraben werden. Diese Arbeiten dauern voraussichtlich zwei bis drei Monate.
Ab Mittwoch, 19. November 2025, beginnen Fachleute des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Rheinland der Bezirksregierung Düsseldorf (KBD) mit den Arbeiten. Wird dabei ein zündfähiger Bombenblindgänger entdeckt, muss dieser entschärft und ein Gefahrenbereich evakuiert werden.
Die fast 100.000 Quadratmeter große Fläche gehörte teilweise zum ehemaligen Flugplatz Köln-Ostheim. Während des Zweiten Weltkriegs wurde dieser als militärischer Stützpunkt der Luftwaffe des Dritten Reiches genutzt und von den Alliierten bombardiert.
Wir können nicht abschätzen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Kampfmittel gefunden werden. Wie groß das Evakuierungsgebiet im Falle eines Fundes sein wird, können wir im Voraus nicht vorhersagen. Das Evakuierungsgebiet legen wir gemeinsam mit dem KBD fest, sobald tatsächlich ein zündfähiger Blindgänger gefunden wird. Die Größe hängt von der Art und Sprengkraft ab.
Wenn wir evakuieren müssen, werden wir Sie auf unserer Startseite, unseren Social-Media-Kanälen sowie in der Presse und im Radio informieren.
Fragen und Antworten zu Evakuierungen und Sondierungen
Wo genau befinden sich die Verdachtsmomente?
Die Verdachtsmomente verteilen sich auf der fast 100.000 Quadratmeter großen Fläche. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Sicherheitsgründen keine genaueren Angaben machen.
Wie kann ich mich auf eine Evakuierung vorbereiten?
Warten Sie unsere weiteren Informationen ab. Bitte machen Sie sich Gedanken, wo Sie sich im Fall einer Evakuierung aufhalten können. Sie können zum Beispiel Familie oder Freund*innen besuchen oder einen Ausflug unternehmen. Denken Sie an Ihre Medikamente, falls Sie diese regelmäßig benötigen. Stellen Sie die Versorgung Ihrer Haustiere sicher. Sollten Sie in den Urlaub starten, nehmen Sie Ihr Gepäck direkt mit.
Wird es Straßensperren geben und wie fahren Busse und Bahnen?
Informationen zu möglichen Straßensperren können wird erst im Evakuierungsfall geben. Bitte beachten Sie immer die Beschilderungen vor Ort.
Im Fall einer Evakuierung können Linien der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) betroffen sein, darunter die Busse 157, 179 und 187.
Muss ich bereits jetzt packen und mein Zuhause oder meine Arbeitsstelle verlassen?
Nein, das müssen Sie nicht. Dennoch sollten Sie sich Gedanken machen, wohin Sie im Evakuierungsfall gehen können und was Sie mitnehmen möchten.
Was sollten Arbeitnehmende und Gewerbetreibende bedenken?
Wenn Sie im Fall einer Evakuierung im möglichen Gefahrenbereich arbeiten, wenden Sie sich an Ihre*n Arbeitgeber*in und besprechen Sie, welche Regelung für Ihren Betrieb gilt.
Als Gewerbetreibende*r im Gefahrenbereich müssen Sie Ihr Geschäft im Evakuierungsfall schließen. Informieren Sie Ihre Kundschaft und Mitarbeitenden.
Wo ist im Evakuierungsfall eine Anlaufstelle, wenn ich nicht woandershin gehen kann?
Für die Anwohnenden werden wir kurzfristig eine Anlaufstelle einrichten und mitteilen. Die Anlaufstelle wird von einer Hilfsorganisation betreut und öffnet, sobald der erste Klingeldurchgang begonnen hat.
Wie lange dauert eine Evakuierung?
Zur Dauer einer Evakuierung und Entschärfung können wir vorab keine Aussage treffen. Das hängt von vielen Faktoren ab: Wie viele Menschen müssen evakuiert werden? Wie viele brauchen einen Krankentransport und verhalten sich alle Betroffenen kooperativ?
Im Evakuierungsfall machen wir in der Regel zwei Klingelrundgänge im betroffenen Gebiet. Wir gehen dabei von Tür zu Tür und stellen sicher, dass alle Menschen das Evakuierungsgebiet verlassen. Wenn diese beendet sind und alle Menschen den Evakuierungsbereich verlassen haben, können wir den Luftraum sperren und dem Kampfmittelbeseitigungsdienst die Freigabe zur Entschärfung erteilen.
Wann muss ich mein Zuhause verlassen?
Noch gar nicht. Erst wenn eine Evakuierung notwendig wird, müssen Sie ihr Zuhause verlassen. Wir informieren Sie auf dieser Seite, über unsere Social-Media-Kanäle und die Medien.
Was muss ich beim Verlassen meines Zuhauses beachten?
Bitte nehmen Sie im Fall einer Evakuierung Ihren Personalausweis oder Reisepass, bei Bedarf auch Ihren Führerschein, Girocard, Krankenkassenkarte, dringend benötigte Medikamente, Geld, Schlüssel, Babynahrung, Windeln und Ähnliches mit. Schließen Sie bitte Fenster und Türen.
Für wen ist die Anlaufstelle und was muss ich beachten?
Wir richten die Anlaufstelle für Personen ein, die bei einer Evakuierung nicht woandershin können. Wir bemühen uns, Einrichtungen auszuwählen, die barrierefrei oder barrierearm sind. Anlaufstellen bleiben so lange geöffnet, bis die Bombe entschärft ist. Für die Evakuierten gibt es Snacks und Getränke, bei länger dauernden Einsätzen auch eine warme Mahlzeit. Es gibt Sitzgelegenheiten und wir bemühen uns, auch Liegemöglichkeiten zu schaffen.
Betreut werden die Anlaufstellen in der Regel von Hilfsorganisationen. Auch Mitarbeitende des Ordnungsamtes sind meist vor Ort. Sollten Sie Medikamente oder etwas anderes in Ihrer Wohnung vergessen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden in der Anlaufstelle.
Was ist mit meinen Haustieren?
Bitte bringen Sie Ihre Haustiere gegebenenfalls bei Familie, Freund*innen oder Bekannten unter. Anlaufstellen befinden sich in der Regel in städtischen Gebäuden wie Schulen, Sporthallen, Kundenzentren oder Bezirksrathäusern. In den Anlaufstellen sind Haustiere meistens nicht erlaubt. Ausnahmen gelten für ausgewiesene Blinden-, Therapie- oder Assistenzhunde mit entsprechendem Nachweis.
Ich bin in meiner Mobilität eingeschränkt und benötige Hilfe. Wie mache ich auf mich aufmerksam?
Bitte warten Sie im Evakuierungsfall in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus, bis Mitarbeitende des Ordnungsdienstes bei Ihnen klingeln. Sie tragen Uniform und können sich ausweisen. Teilen Sie den Kolleg*innen vor Ort mit, dass Sie Hilfe und einen Transport benötigen. Wir kümmern uns darum, dass Sie in die Anlaufstelle oder in ein Krankenhaus gebracht werden. Wir vergessen Sie nicht. Bitte haben Sie Geduld. Nach der Evakuierung werden Sie nach Hause zurückgebracht.
Warum sehe ich im Fall einer Evakuierung zahlreiche Blaulichtfahrten im Stadtgebiet und im betroffenen Bereich?
Kranke oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Anwohnende müssen mit Kranken- und Rettungswagen evakuiert werden. Dafür können eine Vielzahl von Einsatzfahrzeugen notwendig sein, die teilweise mit Blaulicht unterwegs sein können.
Wo kann ich mich während einer Evakuierung über den Verlauf informieren?
Wir informieren Sie hier sowie auf Facebook, Instagram und unserem WhatsApp-Kanal. Sie können unser Bürgertelefon unter 0221 / 221-0 oder 115 sowie die Leitstelle unseres Ordnungsamtes unter 0221 / 221-32000 kontaktieren. Außerdem berichten Radio Köln, WDR und andere Medien über den Verlauf der Evakuierung und Entschärfung.
Ich kenne Menschen, die im Evakuierungsbereich wohnen, aber weder Deutsch noch Englisch verstehen. Wo kann ich Informationen in ihrer Sprache finden?
Sie können unsere Internetseite mithilfe des Übersetzers in verschiedene Sprachen anzeigen lassen. Klicken Sie dazu im Menü oben rechts auf das Übersetzungssymbol. Zeigen Sie Ihren Freund*innen, Verwandten, Angehörigen und Nachbar*innen, wie das geht.
Warum dauert es nach einem Kampfmittelverdacht ein paar Tage bis die geplante Evakuierung und Entschärfung stattfinden?
Wenn Krankenhäuser, Kliniken, Seniorenheime und ähnliche Einrichtungen der kritischen Infrastruktur betroffen sind, beziehen wir sie in unsere Einsatzvorbereitungen ein. Diese benötigen Zeit, um teilweise intensiv behandelte Patient*innen sowie Mitarbeitende zu evakuieren. Daher können zwischen einem Fund und dem Start einer Evakuierung durchaus einige Stunden, manchmal sogar Tage, vergehen.
Ich möchte im Evakuierungsfall mein Zuhause nicht verlassen und den Einsatzkräften eine selbst geschriebene Verzichtserklärung für den Schadensfall geben. Geht das?
Das geht nicht. Alle Personen müssen den Evakuierungsbereich zur Gefahrenabwehr verlassen, sonst kann die Entschärfung nicht beginnen. Wir erkennen selbst geschriebene Verzichtserklärungen nicht an. Wenn Sie sich verweigern, begleiten wir Sie – wenn nötig zusammen mit der Polizei – aus Ihrem Zuhause. Ihnen kann dann ein teures Bußgeldverfahren drohen.
Wo kann ich Fragen stellen, die hier nicht beantwortet werden?
Allgemeine Auskünfte erhalten Sie montags bis freitags, 7 bis 18 Uhr, bei unserem Bürgertelefon unter den Rufnummern 0221 / 221-0 oder 115. Lesen Sie bitte unseren Fragen-und-Antworten-Katalog. Fragen, die wir hier nicht beantworten, können Sie uns gerne per E-Mail stellen.