Das Thema Kampfmittel ist sehr komplex. Die häufigsten Fragen haben wir für Sie zusammengefasst und beantworten diese hier. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, kontaktieren Sie uns gerne.
Gibt es kampfmittelfreie Gebiete in Köln?
Nein. Grundsätzlich müssen Sie in unserem gesamten Stadtgebiet mit Kampfmitteln aus den beiden Weltkriegen rechnen. In Gebieten, in denen bereits im Weltkrieg Infrastruktur in Form von Wohngebieten, Industriebetrieben, Verkehrswegen, militärische Anlagen und Einrichtungen und so weiter bestanden hat ist mit vermehrten Funden zu rechnen. Damals unbebaute Gebiete sind grundsätzlich weniger belastet.
Gibt es eine Kampfmittelfreiheit?
Die heutigen Messverfahren sind zuverlässiger als noch vor Jahren. Eine vollständige Garantie, dass im Erdreich keine Kampfmittel mehr vorhanden sind, kann jedoch nie gewährt werden. Daher sollte – auch trotz einer entsprechenden Kampfmitteluntersuchung – weiterhin vorsichtig gearbeitet werden.
Nach dem Krieg wurde viel gebaut, sind in diesem Bereichen auch noch Kampfmittel?
Auch wenn Bereiche nach Kriegsende bereits (mehrfach) erneut bebaut wurden, können trotzdem noch Kampfmittel vorhanden sein. Häufig wurde damals nicht genau nach Kampfmitteln gesucht oder die Messverfahren waren noch nicht ausgereift und aus heutiger Sicht veraltet. In unserem Stadtgebiet gab es bereits häufiger Bombenfunde in direkter Nähe zu Gebäuden und Leitungen, die nach 1945 errichtet wurden. Daher ist es wichtig, uns bei jedem Bauvorhaben erneut zu involvieren.
Ich beabsichtige nicht tief in den Boden einzugreifen, muss ich trotzdem nach Kampfmitteln suchen?
In unserer Stadt ist grundsätzlich bei jedem Bodeneingriff eine Luftbildauswertung und gegebenenfalls eine Kampfmitteluntersuchung anzustreben. Dies gilt unabhängig von der geplanten Eingriffstiefe. Hintergrund ist, dass in der Vergangenheit immer wieder Kampfmittel auch in den oberen Bodenschichten gefunden wurden.
Kann ich eine private Firma beauftragen?
Die Kampfmitteluntersuchung und -räumung ist in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich Aufgabe des Staates. Private Räumfirmen können daher nur im Rahmen des Arbeitsschutzes und erst nach Abschluss der staatlichen Kampfmitteluntersuchung und -räumung beauftragt werden.