Die Reinigung der Straßen, Fahrradwege und Gehwege im Stadtgebiet ist grundsätzlich Aufgabe der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB). Die Aufgabe kann jedoch im Rahmen der Anliegerreinigung auf die Anwohner*innen übertragen werden.
Ob Sie in einer Straße wohnen, in der die AWB diese Serviceleistung erbringt, oder ob Anlieger*innen für die Reinigung zuständig sind, steht in der Straßenreinigungssatzung.
Hier können Sie den Straßennamen eingeben und prüfen, ob eine Anliegerreinigung vorgeschrieben ist:
Was können Sie bei einer Verunreinigung des öffentlichen Straßenlandes tun?
Wenn Sie eine Verunreinigung durch Laubfall, Unkraut oder Ähnliches auf dem Fahrbahnbereich oder einem Geh- oder Radweg melden wollen, sollten Sie zunächst prüfen, ob die AWB für die Reinigung zuständig sind oder ob die Anwohner*innen für Sauberkeit sorgen müssen.
Wenn die AWB zuständig sind, können Sie sich mit der Kundenberatung der AWB in Verbindung setzen:
telefonisch unter 0221 / 9222224
oder Sie schicken eine E-Mail:
Liegt in dem betroffenen Bereich Anliegerreinigung vor, ist grundsätzlich der*die Eigentümer*in des Grundstücks für die Reinigung verantwortlich. Wenn diese der Aufgabe nicht nachkommen, können Sie sich an uns wenden:
Amt für öffentliche Ordnung, Kalk-Karree, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln,
per Telefon unter 0221 / 221-32000 (Servicetelefon) - der direkte Draht zum Ordnungsdienst
per E-Mail: