Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Veröffentlicht im Amtsblatt am 18. März 2026

Ziel der Planung ist es, die bestehenden Musikclubs planungsrechtlich vor der vermehrten Nachfrage nach Wohnraum zu schützen.

Frühzeitige Beteiligung vom 18. März bis 10. April 2026

Einsichtnahme in das Planungskonzept

Wir führen das frühzeitige Beteiligungsverfahren wie folgt durch:

Stellungnahme 

Ihre schriftliche Stellungnahme können Sie gerne über die Schaltfläche "Reden Sie mit" auf unserer Beteiligungsplattform Bauleitplanung Online abgeben. Ihre Stellungnahme wird weitergeleitet an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Ehrenfeld.

Oder richten Sie Ihre Stellungnahme an: 

Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Ehrenfeld
Volker Spelthann
Bezirksrathaus Ehrenfeld
Venloer Str. 419 - 421
50825 Köln

Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses 

© Stadt Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 unter anderem beschlossen, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage des städtebaulichen Konzepts für das Bebauungsplanverfahren mit dem Arbeitstitel „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel in Köln-Ehrenfeld" durchzuführen.

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich

Der circa 15 ha große Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld, Stadtteil Ehrenfeld.

Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt

  • im Norden durch die Subbelrather Straße (im nördlichen Teilbereich) und durch die Bahntrasse (im südlichen Teilbereich),
  • im Osten durch den Ehrenfeldgürtel (im nördlichen Teilbereich) und durch den Grünen Weg (im südlichen Teilbereich),
  • im Süden durch die Bahntrasse (im nördlichen Teilbereich) und durch die Lichtstraße (im südlichen Teilbereich), und
  • im Westen durch die Oskar-Jäger-Straße 

Anlass und Ziele der Planung

Ziel der Planung ist es, die im Plangebiet bestehenden Musikclubs planungsrechtlich vor Verdrängungsmechanismen aufgrund der vermehrten Nachfrage nach Wohnraum zu schützen. Die heranrückende Wohnbebauung führt insbesondere zu einer zunehmenden Verdrängung von kulturellen Betrieben und Musikclubs, die auch die Attraktivität und den Charakter des Stadtteils Ehrenfeld ausmachen. Die Clubstandorte sollen planungsrechtlich gesichert werden.  

Hinweis zu Umweltbelangen

Der Bebauungsplan wird als sogenannter "einfacher Bebauungsplan" iSd § 30 Abs. 3 BauGB im Normalverfahren aufgestellt. Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt.

Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss, Dezember 2024
Auskunft erhalten Sie beim Stadtplanungsamt