Beendete erneute Offenlage eines Bebauungsplan-Entwurfs
Veröffentlicht im Amtsblatt am 19. Februar 2020
Ziel ist es, auf einer circa 9.600 Quadratmeter großen Wiesenfläche im Stadtteil Widdersdorf sechs Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 64 Wohneinheiten und einem siebten Baukörper mit einer sechsgruppigen Kindertagesstätte vorzusehen. Innerhalb des Kindertagesstätten-Gebäudes ist in Teilen auch Wohnnutzung geplant.
Information zum Verfahren
Erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Baugesetzbuch des Bebauungsplan-Entwurfs (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 58485/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das circa 9.600 qm große Plangebiet des Flurstücks 2039 in der Flur 52 der Gemarkung Lövenich, nordöstlich begrenzt durch die Straße "Zum Dammfelde", südöstlich begrenzt durch die Straße "Unter Gottes Gnaden", südwestlich begrenzt durch vier private Wohngrundstücke sowie nördlich und nordwestlich begrenzt durch die Straße "Buchenweg" in Köln-Widdersdorf
Arbeitstitel: Zum Dammfelde in Köln-Widdersdorf
Ziel der Planung ist weiterhin, auf der nunmehr circa 9.600 Quadratmeter großen Wiesenfläche im Stadtteil Widdersdorf sechs Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 64 Wohneinheiten und einem siebten Baukörper mit einer sechsgruppigen Kindertagesstätte vorzusehen, wobei innerhalb des Kindertagesstätten-Gebäudes in Teilen auch Wohnnutzung geplant ist. Es ist Geschosswohnungsbau mit drei- bis viergeschossiger Bebauung vorgesehen. Die Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Der landschaftsgärtnerisch gestaltete Innenbereich der Bebauung bietet eine fußläufige Durchwegung des Quartiers.
Die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes fand vom 5. September bis 4. Oktober 2019 statt.
Das Plangebiet wurde geringfügig verkleinert.
Die Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs erforderte gemäß § 4 a Absatz 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch eine erneute Offenlage.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs 58485/02 mit Begründung erfolgte vom 27. Februar bis 11. März 2020 beim Stadtplanungsamt.
Sämtliche Stellungnahmen zum vorgenannten Bauleitplanverfahren werden nach Abschluss der öffentlichen Auslegung von der Verwaltung vorgeprüft und anschließend der jeweils zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit den Vorschlägen der Verwaltung beziehungsweise Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.
Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten.
Anschließend wird Ihnen das Stadtplanungsamt die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen.