Beendete erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Veröffentlicht im Amtsblatt am 15. September 2021

Ziel der Planung ist es, das Gelände zu einem gemeinwohlorientierten Quartier mit einem Nutzungsmix aus Kultur, Gewerbe und Wohnen zu entwickeln und den historischen Gebäudebestand in die neue Nutzung zu integrieren.

Informationen zum Verfahren

© Stadt Köln

Das Plangebiet hat sich gegenüber dem Aufstellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses am 15. September 2016 geändert. Auf der Grundlage eines überarbeiteten Planungskonzepts fasste das Gremium am 1. Februar 2018 einen Teilvorgabenbeschluss unter dem neuen Arbeitstitel "Otto-Langen-Quartier" (ehemals Möhring-Quartier) in Mülheim. Das Plangebiet ist circa 6,8 Hektar groß und umfasst den überwiegenden Bereich der ehemaligen Produktionsstätte der Deutz AG in Köln-Mülheim. Das Gelände wird im Osten durch die Deutz-Mülheimer Straße, im Norden und Westen durch den Auenweg mit nördlich angrenzender Grünfläche und im Süden durch den "Grünzug Charlier" begrenzt. Prägend ist eine nahezu vollflächige Bebauung aus ehemals genutzten Industriehallen, den denkmalgeschützten Verwaltungsgebäuden und Möhringhalle.

Ziel der Planung ist es, das Gelände zu einem gemeinwohlorientierten, gemischten und urbanen Quartier mit einem Nutzungsmix aus Kultur, Gewerbe und Wohnen zu entwickeln und den historischen Gebäudebestand in die neue Nutzung zu integrieren. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15. September 2016 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Beendete frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Das Beteiligungsverfahren fand vom 23. September bis 7. Oktober 2021 statt. Wegen der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie wurde das Verfahren nur mit einem öffentlichen Aushang des Planungskonzepts oder mit telefonischer Auskunft sowie online durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis 7. Oktober 2021 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Mülheim gerichtet werden. Außerdem bestand in diesem Zeitraum die Möglichkeit, Anregungen im Beteiligungsportal der Stadt zu äußern. Die eingegangenen Stellungnahmen werden anschließend in der zuständigen Bezirksvertretung beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs.

Aushangplakat
PDF, 32896 kb

Anlass und Ziel der Planung

Das Otto-Langen-Quartier ist Bestandteil der Entwicklung im Mülheimer Süden. Erste Überlegungen hierzu konnten im Werkstattverfahren "Mülheimer Süden inklusive Hafen" 2013/2014 gefunden werden. Im Mittelpunkt standen damals (wie heute) die denkmalgeschützten und erhaltenswerten Industriebauten, die in ihrer Ausprägung einzigartig im Stadtgebiet sind. Die gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung um dieses Areal dauert bis heute an. Als Ergebnis der Debatte hat die Stadt Köln im Mai 2020 eine Resolution gefasst, die eine ganzheitliche Entwicklung mit einem Anteil an gemeinwohlorientiertem Nutzungsmix aus Wohnen, sozialen, kulturellen und gewerblichen Nutzungen unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes vorsieht. Ein Großteil der Flächen im Otto-Langen-Quartier befindet sich im Eigentum von NRW.Urban, die für das Land NRW handelt. Das Land beabsichtigt nun die Flächen zu veräußern. Ein unmittelbarer Erwerb durch die Stadt Köln ist aufgrund haushaltsrechtlicher Vorgaben des Landes NRW nicht möglich. Das Verkaufsverfahren wird von der Eigentümerin unter Beteiligung der Stadt Köln durchgeführt. Das in den Verkauf integrierte Qualifizierungsverfahren bildet die Grundlage für die weitere Bauleitplanung im Otto-Langen-Quartier. Rahmenbedingungen und städtebauliches Konzept Die wichtigsten Rahmenbedingungen für das sogenannte Qualifizierungsverfahren sind bereits ermittelt und in der schematischen Darstellung und der dazugehörigen Legende verdeutlicht. Der Plan bildet die Grundlage für die nun stattfindende erneute Öffentlichkeitsbeteiligung. Ziel ist es, einen Großteil des alten Gebäudebestandes sowie die Struktur der Werkstraßen und Raumkanten zu erhalten und einer neuen Nutzung zuzuführen. Bedingt durch die Schutzradien der Liegestellen für Gefahrgutschiffe im Mülheimer Hafen sollen sich gewerbliche Nutzungen zum Hafengebiet orientieren. Neben Gewerbe sind hier auch Kulturbetriebe und andere Betriebe der Kreativwirtschaft denkbar. Außerhalb der Schutzradien soll ein gemischtes Quartier für Wohnen, Gewerbe, Kultur und soziale Infrastruktur entstehen. Großzügige öffentliche Grün- und Freiflächen schaffen eine hohe Aufenthaltsqualität. Ein konkretes städtebauliches Konzept wird in dem Qualifizierungsverfahren im Rahmen des Verkaufsverfahrens erarbeitet. Dabei treten im Jahre 2022 mehrere Planungsbüros im Team mit Investoren mit ihren Entwürfen in den Wettstreit für das beste und tragfähigste Konzept für die Entwicklung des Areals. Das Ergebnis des Verkaufsprozesses wird als Basis für das weitere Bebauungsplanverfahren dienen. Hierin sind zudem die Anforderungen des Kooperativen Baulandmodells, beispielsweise an öffentlich geförderten Wohnungsbau, soziale Infrastruktur, Grün- und Spielflächen, sowie eine Entwicklung gemeinwohlorientierter Nutzungen zu berücksichtigen.

Aufstellung des Bebauungsplans Otto-Langen-Quartier

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat unter dem damaligen Arbeitstitel "Möhring-Quartier" einen Aufstellungsbeschluss im Jahr 2016 gefasst. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde die Öffentlichkeit bereits zu Beginn des Baubauungsplanverfahrens über die Planungsabsichten informiert. Mit dem Teilvorgabenbeschluss über ein überarbeitetes städtebauliches Konzept im Jahre 2018 änderte sich der Arbeitstitel in "Otto-Langen-Quartier". Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt eine Änderung des Flächennutzungsplans, die den gesamten Mülheimer Süden inklusive des Hafens umfasst.

Ablauf des Verfahrens

Das Baugesetzbuch sieht für den Bebauungsplan zwei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Bei der frühzeitigen Beteiligung informieren wir Sie bereits zu Beginn des Verfahrens über die Planungsabsichten. Anhand Ihrer Anregungen können nach Abwägung weitere Vorgaben für das Qualifizierungsverfahren und das folgende Bebauungsplanverfahren formuliert werden. Der Siegerentwurf ist Grundlage für die weitere Planung. Die Auswirkungen der Planung bspw. auf den Verkehr sowie die Lärmeinwirkungen und –auswirkungen werden gutachterlich untersucht und berücksichtigt. Es wird eine Artenschutzprüfung mit ggf. erforderlichen Maßnahmen erarbeitet. Ferner werden unter anderem Themenfelder wie Schadstoffbelastungen, Klimawandelanpassung und Starkregen behandelt. Gegen Ende des Verfahrens erhalten Sie im Rahmen der Offenlage erneut die Gelegenheit, eine Stellungnahme innerhalb einer bestimmten Frist abzugeben. Hierbei wird der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung und weiteren Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Die im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden in der Bezirksvertretung Mülheim beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs.

Informationen zur Beteiligung finden Sie weiterhin in unserem Beteiligungsportal.

Weitere Informationen

Informationen zum städtebaulichen Planungskonzept Möhring-Quartier
Teilvorgabenbeschluss
Aufstellungsbeschluss, Pläne und Erläuterung
Ausschüsse und Gremien

Telefonische Auskünfte erhalten Sie beim Stadtplanungsamt zu den Öffnungszeiten unter den Telefonnummern 0221 / 221-32785 sowie 0221 / 221-23194 oder per E-Mail.

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