Beendete frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Veröffentlicht im Amtsblatt am 1. März 2023
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist es, den Neubau des Justizzentrums Köln planungsrechtlich zu sichern.
Informationen zum Verfahren
Unser Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2019 den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Verfahren zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem Arbeitstitel "Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz" gefasst.
Das bereits als Justizzentrum genutzte Gebiet liegt westlich der Bahntrasse entlang der Rudolf-Amelunxen-Straße, nördlich der Wohnbebauung entlang der Straße Am Justizzentrum und des Land- und Amtsgerichtes, östlich der Luxemburger Straße und südlich der Freifläche entlang der Hans-Carl-Nipperdey-Straße und des Fußgängerweges am Duffesbach in Sülz.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist es, den Neubau des Justizzentrums Köln planungsrechtlich zu sichern.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Das Beteiligungsverfahren fand in der Zeit vom 9. März bis einschließlich 24. März 2023 statt. Das Verfahren wurde mit einem öffentlichen Aushang des Planungskonzepts und mit einer öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung am 9. März 2023 durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis einschließlich 24. März an die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirkes Lindenthal gerichtet werden.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden anschließend in der zuständigen Bezirksvertretung beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs.
Informationen zum Aushangplakat
Anlass und Ziel der Planung
Das bestehende Justizzentrum weist einen erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf sowie deutliche Kapazitätsengpässe auf. Im Ergebnis umfassender Voruntersuchungen wird eine komplette Neuordnung der Strukturen im Plangebiet als zielführend erachtet. Zur Sicherung einer hohen städtebaulichen und gestalterischen Qualität wurde im Jahr 2022 durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW in Kooperation mit der Stadt Köln und in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz des Landes NRW ein städtebaulicher Wettbewerb ausgelobt. Am 19.10.2022 wurde der Entwurf von HPP Architekten aus Düsseldorf / Köln mit der Vössing Ingenieurgesellschaft mbH aus Düsseldorf als Wettbewerbssieger juriert. Eine Konkretisierung des Konzeptes soll im weiteren Planungsprozess im Rahmen eines hochbaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahrens zum Neubau Justizzentrum Köln erfolgen. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Planung ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vorgesehen.
Planungsinhalte
Das vorliegende städtebauliche Konzept des Büros HPP Architekten sieht die Neuerrichtung eines umfassenden Gebäudekomplexes vor, der sich in seiner Grundstruktur durch die Anordnung von fünf Gebäudeblöcken mit begrünten Innenhöfen auszeichnet. Die einzelnen Gebäudeteile werden mit fünf bis sieben Geschossen errichtet. Im Gegensatz zum Bestand wird auf einen Hochpunkt verzichtet. Durch eine versetzte Anordnung der einzelnen Gebäudeteile werden die einzelnen Adressen klar artikuliert und es wird ein "Wechselspiel" zwischen bebauter Raumkante und den angrenzenden Frei- und Grünflächen geschaffen.
Die Planung korrespondiert dabei mit dem nördlich verlaufenden Inneren Grüngürtel. Dieser soll im betreffenden Abschnitt nördlich des Justizzentrums in den kommenden Jahren auf Grundlage der Ergebnisse des landschaftsarchitektonischen Wettbewerbs zur Erweiterung des Inneren Grüngürtels aus dem Jahr 2017 (Teilbereich Eifelwall) umgestaltet werden. In diesem Zuge ist auch der Rückbau des nördlich der Hans-Carl-Nipperdey-Straße bestehenden Parkhauses und Parkplatzes vorgesehen, sodass auch diese Flächen künftig dem Inneren Grüngürtel zugeschlagen werden können. Der zentrale Haupteingang des neuen Justizzentrums prägt die vom Stadtraum und Grüngürtel aus ersichtliche Seite. Dem Gebäudekomplex vorgelagert soll ein großzügiger Vorplatz, der sogenannte Platz der Justiz entstehen, der das Justizzentrum mit dem Inneren Grüngürtel verbindet.
Im Zuge des Vorhabens soll der östliche Abschnitt der Hans-Carl-Nipperdey-Straße künftig für den motorisierten Individualverkehr gesperrt werden und – verbunden mit einer baulichen Umgestaltung – nur noch für den Fuß- und Radverkehr sowie für die hier verkehrende Buslinie 142 zur Verfügung stehen. In diesem Zuge soll unmittelbar vor dem neuen Justizgebäude eine neue Bushaltestelle entstehen.
Umweltbelange
Gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) wird eine Umweltprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplanes erstellt und deren Ergebnisse in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Die dazu erforderlichen Fachgutachten zu relevanten Umweltthemen werden im weiteren Planverfahren erstellt. Grundsätzlich sollen mit der Planung hohe Umweltstandards (Verkehrserschließung, Energieeffizienz, Begrünung et cetera) einhergehen. Da das Plangebiet bereits im Bestand bebaut und größtenteils versiegelt ist, ist im Rahmen der Planung mit geringen Auswirkungen auf die umweltrelevanten Schutzgüter zurechnen.
Im Rahmen eines Grünordnungsplanes (GOP) werden potentielle Eingriffe ermittelt und falls erforderlich Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. Grünplanerische Maßnahmen werden als Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen und im Durchführungsvertrag gesichert.
Weitere Informationen
Auskunft zum Planungskonzept erhalten Sie beim Stadtplanungsamt. Wir sind während unserer Öffnungszeiten telefonisch unter 0221 / 221-22818 erreichbar.