Beendete frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Veröffentlicht im Amtsblatt am 18. Januar 2023

Ziel ist es, den Bebauungsplanbereich mit den Flurstücken: 114; 115; 271 teilweise; 274; 299, 300, 301; 302; 303; 306; 310; 421 teilweise; 422 teilweise; 436 teilweise; 822 teilweise; 867; 868 (alle Flur 36 der Gemarkung Worringen) aufzuheben.

Amtsblatt 2, 18. Januar 2023
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Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

© Stadt Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 2. Juni 2022 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59579/03 für den Bereich an der Sinnersdorfer Straße, Berrischstraße und der Straße "Im Mönchsfeld" mit den Flurstücken: 114; 115; 271 teilweise; 274; 299, 300, 301; 302; 303; 306; 310; 421 teilweise; 422 teilweise; 436 teilweise; 822 teilweise; 867; 868 (alle Flur 36 der Gemarkung Worringen) – Arbeitstitel: Im Mönchsfeld in Köln-Roggendorf/Thenhoven – nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß § 13a Absatz 4 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB einzuleiten.

Beschluss über die Einleitung eines Teilaufhebungsverfahrens eines Bebauungsplans

Beendete frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Das Beteiligungsverfahren haben wir vom 26. Januar bis 10. Februar 2023 durchgeführt. Interessierte Bürger*innen konnten persönlich im Stadtplanungsamt Einsicht nehmen oder telefonisch Auskunft erhalten und ihre Stellungnahmen und Anregungen online äußern. 

Auskunft zum Planungskonzept

Telefonische Auskünfte erhalten Sie beim Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221 / 221-22812 oder per E-Mail.

bauleitplanung@stadt-koeln.de Kontakt: Stadtplanungsamt