Aufstellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses für einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren
Veröffentlicht im Amtsblatt am 28. August 2024
Ziel der Planung ist es, Wohnungen zu schaffen.
Möglichkeit der Einsichtnahme und Stellungnahme
Gerne können Sie sich bis 20. September 2024 über die Ziele und Zwecke des Planungskonzeptes informieren und Ihre Stellungnahme abgeben.
Einsichtnahme in das Planungskonzept
Wir führen das frühzeitige Beteiligungsverfahren wie folgt durch:
- Persönliche Einsichtnahme in das Planungskonzepts im Stadtplanungsamt nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail.
- Telefonische Auskunft unter der Telefonnummer 0221 / 221-22810 oder oder per E-Mail.
- Aushang des städtbaulichen Planungskonzepte im Ladenlokal 5, Stadthaus Deutz
- Veröffentlichung des Aushangplakates
Stellungnahme
Ihre schriftlilche Stellungnahme können Sie über unser Online-Formular abgeben, das wir Ihnen hier zur Verfügung stellen:
Oder richten Sie Ihre Stellungnahme an:
Stadtplanungsamt
Stadthaus Deutz – Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2024 unter anderem beschlossen, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich der Schlenderhaner und der Zoppenbroicher Straße, westlich der Bebauung Schlenderhaner Straße 18a, 20, 20a, 22, 22a, 22b, 24, 24a, 26, 26a, 28, 28a sowie östlich der Bebauung Weidenpescher Straße 36, 38, 40, 42, 44, 46, 48, 48a, 50 und südlich der Bebauung Weidenpescher Straße 50a für das Grundstück Flur 002, Flurstück Nummer 1975 aufzustellen mit dem Ziel, ein allgemeines Wohngebiet festzusetzen.
Das circa 0,51 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Nippes, Stadtteil Niehl. Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Lageplan, der dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügt ist.
Rechtsgrundlage
§ 2 Absatz 1, § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Anlass und Ziele der Planung
Das Plangebiet, derzeit als Kirchengrundstück für kirchliche und soziale Zwecke mit einem untergeordneten Wohnanteil genutzt, soll zukünftig neben einer verkleinerten kirchlichen Nutzung einer überwiegenden Wohnnutzung zugeführt werden. Ziel der Planung ist es, ein allgemeines Wohngebiet festzusetzen.
Hinweis
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.