Aufstellung eines Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 5. Juni 2024

Ziel ist es, eine Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbestimmung Schule) festzusetzen. 

Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

© Stadt Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13. März 2024 beschlossen, ein vereinfachtes Vefahren einzuleiten, damit der  Bebauungsplanes Nummer 74403/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen dem Urbacher Weg und der Stadtbahntrasse der Kölner Verkehrsbetriebe AG, das südöstlich durch eine Stellplatzfläche sowie Gehölzstrukturen und nordwestlich durch eine soziale Wohnbebauung begrenzt wird (Flurstück 1399 sowie Teile der Flurstücke 1394, 1395, 1396 und 1278, alle Flur 3 der Gemarkung Eil) – Arbeitstitel: Schulstandort Urbacher Weg in Köln-Porz – geändert werden kann mit dem Ziel, eine Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbestimmung Schule) festzusetzen.  

Das circa 1,8 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Porz, Stadtteil Porz. 

Rechtsgrundlage

§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung  

Anlass und Ziele der Planung

Das Plangebiet ist derzeit unbebaut und stellt sich als Brachland dar. Östlich wird ein Teil des Plangebiets als Parkplatzanlage des Krankenhauses Porz genutzt. Das unmittelbare Umfeld des Plangebietes ist südlich des Urbacher Wegs durch das Krankenhaus Porz geprägt.

Die Pestalozzischule (Förderschule Geistige Entwicklung) benötigt ein neues Schulgebäude, da das aktuelle Gebäude nicht sanierungsfähig ist und perspektivisch abgerissen werden muss. Da am bisherigen Standort ein Neubau im laufenden Betrieb nicht realisiert werden kann, ist ein alternativer Standort erforderlich. Parallel benötig die Grundschule in der Berliner Straße in Köln-Porz-Ensen eine Sanierung des Schulgebäudes. Für die Bauzeit ist ein Interimsstandort erforderlich.

Verwaltungsseitig wurde daher ein Grundstück gesucht, an dem die beiden Vorhaben – interimistische Grundschule und Neubau Förderschule – realisiert werden können. Die Planrechtschaffung für den gewählten künftigen Schulstandort mit dem Arbeitstitel Schulstandort Urbacher Weg in Köln-Porz erfordert die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 74403/02.  

Ziel der Planung ist es, eine Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbestimmung Schule) festzusetzen.

Hinweis

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Weitere Informationen