Aufstellung eines Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 20. Dezember 2023

Ziel ist es, Flächen für Sportanlagen, Schulnutzungen, Wohnungen, Grün- und Freiflächen zu schaffen. 

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

© Stadt Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28. September 2023 beschlossen, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für den Bereich zwischen dem Brück-Rather Steinweg im Westen, einer vom Flurstück 459 (Gemarkung Rath, Flur 76) geraden Linie bis zur Einmündung der Straße Am Lusthaus / Rather Kirchweg folgend im Norden, dem Rather Kirchweg im Osten, der bestehende Wohnsiedlung entlang der Straßen Am Burgacker (teilweise hintere Grundstücksgrenzen bis zum Flurstück 2158, Gemarkung Rath, Flur 76) im Süden, weiter der östlichen Flurstücksgrenze 2161 (Gemarkung Rath, Flur 76) in südlicher Richtung folgend bis zum Sengerweg und diesen in westlicher Richtung folgend entlang der Stadtbahntrasse der Linie 9 bis zum Brück-Rather Steinweg (gemäß Anlage 1) aufzustellen mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Sportanlagen, Schulnutzungen, eines Wohnquartiers und der Sicherung von Grün- und Freiräumen zu schaffen. Arbeitstitel: "Brück-Rather Steinweg" in Köln-Rath/Heumar

Das circa 25 ha große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Kalk, Stadtteil Rath/Heumar. 

Rechtsgrundlage

§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Anlass und Ziel der Planung

Anlass der Planung ist der notwendige Umzug der Sportanlagen des Rasensportvereins Rath-Heumar 1920 e. V. und der Tennisvereine aus dem Zentrum, der Schulnotstand und der erhebliche Bedarf an Wohnungen. 

Aufgrund der Komplexität der Rahmenbedingungen ist im Bauleitplanverfahren zunächst die Erarbeitung eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes geplant. In diesem Konzept sollen Sportflächen, Schulflächen und Wohnbauflächen verortet werden. Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der entsprechenden Nutzungen und ihre Anlagen zu sichern.

Weitere Informationen

Aufstellungsbeschluss, September 2023
Auskunft erhalten Sie beim Stadtplanungsamt
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