Einleitung eines vorhabenbezogen Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 9. August 2023

Ziel ist es, die Umnutzung eines Bürogebäudes in ein gemischt genutztes Gebäude mit Wohnungen und gewerblichen Nutzungen festzusetzen. 

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

© Stadt Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 1. Juni beschlossen, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Flurstück 1249, Flur 64, Gemarkung Kriel (4961) festzusetzen.

Weitere Informationen

Aufstellungsbeschluss, Juni 2023
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