Aufhebung des Beschlusses zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 5. Juni 2024
Ziel war es, Wohnen, Einzelhandel und einen Beherbergungsbetrieb festzusetzen.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14. März 2024 beschlossen, den am 7. April 2022 gefassten Einleitungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet Grundstück Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld – Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel 125 – Wohnen und Einzelhandel – in Köln-Ehrenfeld – aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen.
Das ca. 0,6 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld, Stadtteil Ehrenfeld.
Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Anlass und Ziele der Planung
Das Plangebiet, derzeit brachliegend mit einer ehemals von der Deutschen Post AG genutzten Gewerbeimmobilie auf zwei bis vier Geschossen sollte durch einen neuen Gebäudekomplex ersetzt werden.
Ziel der Planung war es, neben Einzelhandel, Gastronomie und einem Lebensmittelmarkt im Erdgeschoss, auch Wohnungen und einen untergeordneten Beherbergungsbetrieb in den Obergeschossen zu verwirklichen. Aufgrund des vom Stadtentwicklungsausschuss gefassten Beschlusses vom 1. Juni 2023, den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg" in Köln-Ehrenfeld zu ändern und um das Gebiet "Bartholomäus-Schink-Straße", vom Bahnhof Ehrenfeld bis einschließlich der Clubs "Bumann & Sohn" und "Artheater" zu erweitern, war das Vorhaben in seiner ursprünglichen Form nicht mehr umsetzbar.
Aufgrund der Systematik des Bebauungsplanes Sicherung der Clubkultur, in dem Schutzzonen um die Clubs festgesetzt werden, innerhalb derer Wohnbebauung nur sehr eingeschränkt möglich ist, wurde der planungsrechtlichen Absicherung der Clubs "Bumann & Sohn" und "Artheater" der Vorzug vor einer Wohnbebauung am Ehrenfeldgürtel 125 gegeben. Angesichts dessen wird das Vorhaben hiermit eingestellt.