Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 12. Mai 2021
Ziel ist es, den östlichen Bereich für eine universitäre Nutzung und Bebauung zu beplanen und den westlichen Bereich dem Inneren Grüngürtel zuzuschlagen.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15. November 2018 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen Zülpicher Straße, Alphons-Silbermann-Weg, Bachemer Straße und Zülpicher Wall (Flurstücke 348 und 339, Flur 69, Gemarkung Müngersdorf) in Köln-Lindenthal –Arbeitstitel: Westlich Zülpicher Wall in Köln-Lindenthal– einzuleiten mit dem Ziel, den östlichen Bereich für eine universitäre Nutzung und Bebauung zu beplanen und den westlichen Bereich dem Inneren Grüngürtel zuzuschlagen.