Beendete öffentliche Auslegung eines Entwurfs der Änderungen (Teilaufhebungen) von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren
Veröffentlicht im Amtsblatt am 8. November 2023
Rechtsgrundlage
Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2, § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.
Wir weisen darauf hin, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das ca. 0,6 ha große Gebiet der Bebauungsplanänderungen (Teilaufhebungen) liegt im Stadtbezirk Innenstadt, Stadtteil Altstadt/Nord. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt
- im Norden durch das Römisch-Germanische Museum,
- im Osten durch den Kurt-Hackenberg-Platz,
- im Süden durch die Straße Am Hof und
- im Westen durch den Roncalliplatz.
Auf den zu dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird hingewiesen.
Anlass und Ziele der Planung
Anlass der Planung ist der Umstand, dass sich die städtebaulichen Vorstellungen im Gebiet der Bebauungsplanänderungen (Teilaufhebungen) verändert haben. Insofern ist auf diesen Flächen die von der Stadt Köln und der Hohen Domkirche in Köln geplante Errichtung der sogenannten "Neubauten Historische Mitte" vorgesehen. Da die planersetzende Vorschrift des § 34 BauGB zur Steuerung dieser städtebaulichen Entwicklung im entsprechenden Gebiets ausreicht, ist mit dem vorliegenden Verfahren beabsichtigt, im Änderungsbereich der Bebauungspläne die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bewertung nach § 34 BauGB zu schaffen. Auf dieser Grundlage kann dann das aus zwei Bauköpern bestehende Gebäudeensemble errichtet werden, in das nach den Planungen das Kölnische Stadtmuseum, das Studien- und Verwaltungsgebäude des Römisch-Germanischen Museums sowie das Kurienhaus der Hohen Domkirche zu Köln einziehen sollen. Durch die baulich-räumliche und inhaltliche Synergien der drei genannten Kultur- und Wissenschaftsinstitutionen soll ein weit über Köln hinausstrahlendes Alleinstellungsmerkmal geschaffen werden.
Das Offenlageverfahren haben wir vom 16. November bis 21. Dezember 2023 mit individueller Terminvereinbarung und online durchgeführt. Sämtliche Stellungnahmen werden nach Abschluss der öffentlichen Auslegung von der Verwaltung geprüft und anschließend der zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit den Vorschlägen der Verwaltung beziehungsweise Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat. Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen.
Weitere Informationen
Telefonische Auskünfte erhalten Sie beim Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221 / 221-22850:
Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr