Erweiterung eines Beschlusses über die Aufstellung eines Bebauungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 9. August 2023
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist es, den Neubau des Justizzentrums Köln planungsrechtlich zu sichern und das vom Vorhaben betroffene Gebiet zu vergrößern.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 1. Juni 2023 beschlossen, den Geltungsbereich betreffend, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß dem Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 5. Dezember 2019 auf das vom Vorhaben betroffene Gebiet zu vergrößern. Er hat außerdem beschlossen, gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch mehrere Flächen außerhalb des Bereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans einzubeziehen, um eine sachnotwendige Ergänzung des Geltungsbereiches zu gewährleisten.
Arbeitstitel: Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz