Beendete frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Veröffentlicht im Amtsblatt am 8. Januar 2020

Ziel der Planung ist es, Gewerbe festzusetzen.

Geltungsbereich
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Beschlussvorlage und Erläuterungen

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19. September 2019 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:  

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet westlich des Akazienweges, nördlich der Wohnbebauung zwischen dem Akazienweg und der Industriestraße, östlich der Industriestraße und südlich der Wohnbebauung zwischen der Stadtbahntrasse und der Industriestraße - Arbeitstitel: Erweiterung STRÖER Campus in Köln-Sürth - einzuleiten mit dem Ziel, Gewerbe festzusetzen.

In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt des Dezernates für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft hat die Unternehmensgruppe Ströer als Vorhabenträger für das Plangebiet mit dem Arbeitstitel "Erweiterung STRÖER Campus in Köln-Sürth" ein städtebauliches Konzept erarbeitet.

Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung der geplanten Erweiterung der Unternehmenszentrale "STRÖER Campus" geschaffen werden. Ziel der Planung ist es, gewerbliche Nutzung festzusetzen.

Das städtebauliche Planungskonzept haben wir am 15. Januar 2020 öffentlich vorgestellt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis einschließlich 24. Januar 2020 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Rodenkirchen gerichtet werden.

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