Aufstellung eines Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 28. August 2019

Ziel ist es, die befristete Erweiterung der bestehenden Flüchtlingsunterkunft zu sichern.

Geltungsbereich
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Beschlussvorlage, Pläne und Erläuterung

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2019 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:  

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch einen Bebauungsplan für das Grundstück Lindweilerweg 117 (Flurstück 2123, Flur 9, Gemarkung Longerich) - Arbeitstitel: Lindweilerweg in Köln-Nippes - aufzustellen mit dem Ziel, die befristete Erweiterung der bestehenden Flüchtlingsunterkunft zu sichern.  

Hinweis: Gemäß § 13 a Absatz 3 Nummer 1 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch aufgestellt wird.

Informationen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen wurden in der Zeit vom 5. bis 18. September 2019 beim Stadtplanungsamt zur Einsichtnahme bereitgestellt. In dieser Zeit konnten Äußerungen zur Planung abgegeben werden.

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