Veröffentlichung eines Flächennutzungsplan-Entwurfs

Veröffentlicht im Amtsblatt am 4. Februar 2026

Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Gesamtschule zu schaffen und bestehende Wohnungsbauten, einen Gewerbebetrieb sowie eine Grünfläche mit öffentlichem Spielplatz zu sichern.

Möglichkeit der Einsichtnahme und Stellungnahme

Vom 12. Februar bis 17. März 2026 können Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.

Einsichtnahme

Sie haben die Möglichkeit, die Unterlagen im Stadtplanungsamt zu den Öffnungszeiten einzusehen.

Die Pläne, Gutachten und Stellungnahmen stellen wir Ihnen ab dem 12. Februar 2026 online auf unserer Beteiligungsplattform Bauleitplanung Online zur Verfügung.

Stellungnahme 

Ihre Stellungnahme können Sie ab dem 12. Februar 2026 über unsere Beteiligungsplattform Bauleitplanung Online abgeben.

Text der Bekanntmachung im Amtsblatt

© Stadt Köln

Rechtsgrundlage

§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3.11.2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung  

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich

Der circa 3,7 ha große Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk Köln-Nippes, Stadtteil Weidenpesch. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt:      

  • im Norden durch die Schmiedegasse,       
  • im Osten durch die Merheimer Straße,     
  • im Süden durch den Nordfriedhof auf Höhe Theklastraße,    
  • im Westen durch den Nordfriedhof.

Auf den dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird hingewiesen.  

Anlass und Ziele der Planung  

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Schulbaus und dazugehöriger schulbegleitender Flächen zu schaffen. Geplant ist eine vierzügige Gesamtschule. Außerdem sollen bestehende Wohnungsbauten, ein Gewerbebetrieb sowie eine Grünfläche mit öffentlichem Spielplatz gesichert werden. Dafür ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.  

Die Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung "Schule" sowie einer Grünfläche mit Zweckbestimmung "Spielplatz". Zudem werden bestehende, denkmalgeschützte Wohngebäude im südlichen Bereich als Wohnbaufläche sowie gewerbliche Bestandsbetriebe im nördlichen Bereich als gemischte Baufläche gesichert.    

Veröffentlichung und Möglichkeit zur Einsichtnahme  

Der Entwurf der 200. Änderung des FNP "Südliche Schmiedegasse" in Köln-Weidenpesch mit Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 12. Februar 2026 bis 17. März 2026 einschließlich   auf unserer Beteiligungsplattform "Bauleitplanung Online" unter der Internetadresse www.beteiligung-bauleitplanung.koeln veröffentlicht.  

Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum im Stadtplanungsamt (Stadthaus West), Raum 09.B44 – Zutritt über Raum 09.B43 (Gebäuderiegel B/ Ebene 09), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln-Deutz, öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist zu folgenden allgemeinen Sprech- und Verkehrszeiten möglich:  

Montag bis Donnerstag, 9 Uhr bis 15 Uhr, Freitag 9 Uhr bis 13 Uhr  

Für eine Einsichtnahme außerhalb dieser Zeiten wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221/221-26927 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de gebeten.    

Stellungnahmen

Stellungnahmen zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist elektronisch über unsere Beteiligungsplattform Bauleitplanung Online unter der Internetadresse www.beteiligung-bauleitplanung.koeln übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per Fax an die Faxnummer 0221/221-22450, oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.        

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.  

Arten umweltbezogener Informationen

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:  

  • eine Artenschutzprüfung (ASP) der Stufen I und II zu wildlebenden Tierarten        
  • eine schalltechnische Untersuchung zum Straßenverkehrslärm    
  • ein Grünordnungsplan (GOP) einschließlich Eingriffs- / Ausgleichsberechnung         
  • eine Verkehrsuntersuchung zu den Bestands- und zusätzlichen Verkehren        
  • ein Umweltbericht, der sich mit folgenden Themen befasst: Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden; Wasser, hier Oberflächenwasser und Grundwasser, Luft, hier Luftschadstoffe – Emissionen/ Immissionen, Klima, Wirkungsgefüge, Landschaft, Biologische Vielfalt, Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung - hier Lärm, Altlasten, Erschütterungen -, sonstige Gesundheitsbelange / Risiken, Kultur- und sonstige Sachgüter, Vermeidung von Emissionen, Abfälle und Abwässer, Erneuerbare Energien/ Energieeffizienz, Darstellungen von sonstigen Fachplänen insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen durch die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, Wechselwirkungen, Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen, Eingriffsregelung, Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, eingesetzte Stoffe und Techniken, In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen);         
  • sowie relevante umweltbezogene Stellungnahmen      

Köln, den 26. Januar 2026                    

Der Oberbürgermeister, in Vertretung                                        gezeichnet Markus Greitemann, Beigeordneter

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-26927

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

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Beschlussvorlage, Pläne und Erläuterungen Informationen zum Bebauungsplanverfahren "Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch"