Veröffentlichung eines Flächennutzungsplan-Entwurfs
Veröffentlicht im Amtsblatt am 4. Februar 2026
Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Gesamtschule zu schaffen und bestehende Wohnungsbauten, einen Gewerbebetrieb sowie eine Grünfläche mit öffentlichem Spielplatz zu sichern.
Möglichkeit der Einsichtnahme und Stellungnahme
Vom 12. Februar bis 17. März 2026 können Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.
Einsichtnahme
Sie haben die Möglichkeit, die Unterlagen im Stadtplanungsamt zu den Öffnungszeiten einzusehen.
Die Pläne, Gutachten und Stellungnahmen stellen wir Ihnen ab dem 12. Februar 2026 online auf unserer Beteiligungsplattform Bauleitplanung Online zur Verfügung.
Stellungnahme
Ihre Stellungnahme können Sie ab dem 12. Februar 2026 über unsere Beteiligungsplattform Bauleitplanung Online abgeben.
Text der Bekanntmachung im Amtsblatt
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3.11.2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Der circa 3,7 ha große Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk Köln-Nippes, Stadtteil Weidenpesch. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt:
- im Norden durch die Schmiedegasse,
- im Osten durch die Merheimer Straße,
- im Süden durch den Nordfriedhof auf Höhe Theklastraße,
- im Westen durch den Nordfriedhof.
Auf den dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird hingewiesen.
Anlass und Ziele der Planung
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Schulbaus und dazugehöriger schulbegleitender Flächen zu schaffen. Geplant ist eine vierzügige Gesamtschule. Außerdem sollen bestehende Wohnungsbauten, ein Gewerbebetrieb sowie eine Grünfläche mit öffentlichem Spielplatz gesichert werden. Dafür ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung "Schule" sowie einer Grünfläche mit Zweckbestimmung "Spielplatz". Zudem werden bestehende, denkmalgeschützte Wohngebäude im südlichen Bereich als Wohnbaufläche sowie gewerbliche Bestandsbetriebe im nördlichen Bereich als gemischte Baufläche gesichert.
Veröffentlichung und Möglichkeit zur Einsichtnahme
Der Entwurf der 200. Änderung des FNP "Südliche Schmiedegasse" in Köln-Weidenpesch mit Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 12. Februar 2026 bis 17. März 2026 einschließlich auf unserer Beteiligungsplattform "Bauleitplanung Online" unter der Internetadresse www.beteiligung-bauleitplanung.koeln veröffentlicht.
Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum im Stadtplanungsamt (Stadthaus West), Raum 09.B44 – Zutritt über Raum 09.B43 (Gebäuderiegel B/ Ebene 09), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln-Deutz, öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist zu folgenden allgemeinen Sprech- und Verkehrszeiten möglich:
Montag bis Donnerstag, 9 Uhr bis 15 Uhr, Freitag 9 Uhr bis 13 Uhr
Für eine Einsichtnahme außerhalb dieser Zeiten wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221/221-26927 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de gebeten.
Stellungnahmen
Stellungnahmen zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist elektronisch über unsere Beteiligungsplattform Bauleitplanung Online unter der Internetadresse www.beteiligung-bauleitplanung.koeln übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per Fax an die Faxnummer 0221/221-22450, oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Arten umweltbezogener Informationen
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- eine Artenschutzprüfung (ASP) der Stufen I und II zu wildlebenden Tierarten
- eine schalltechnische Untersuchung zum Straßenverkehrslärm
- ein Grünordnungsplan (GOP) einschließlich Eingriffs- / Ausgleichsberechnung
- eine Verkehrsuntersuchung zu den Bestands- und zusätzlichen Verkehren
- ein Umweltbericht, der sich mit folgenden Themen befasst: Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden; Wasser, hier Oberflächenwasser und Grundwasser, Luft, hier Luftschadstoffe – Emissionen/ Immissionen, Klima, Wirkungsgefüge, Landschaft, Biologische Vielfalt, Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung - hier Lärm, Altlasten, Erschütterungen -, sonstige Gesundheitsbelange / Risiken, Kultur- und sonstige Sachgüter, Vermeidung von Emissionen, Abfälle und Abwässer, Erneuerbare Energien/ Energieeffizienz, Darstellungen von sonstigen Fachplänen insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen durch die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, Wechselwirkungen, Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen, Eingriffsregelung, Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, eingesetzte Stoffe und Techniken, In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen);
- sowie relevante umweltbezogene Stellungnahmen
Köln, den 26. Januar 2026
Der Oberbürgermeister, in Vertretung gezeichnet Markus Greitemann, Beigeordneter
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-26927
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
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